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FAQ: HAW-EuropaNetzwerke

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Please note: FAQ are only available in German!

These FAQ are updated as required. You will always find the latest, currently valid version on our website (www.forschung-haw.de). Use the print button at the top of the page to create a time-stamped PDF and download it to your computer if necessary.

Erläuterungen zur Bekanntmachung

Was ist ein Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt?

Bei einem Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt handelt es sich um ein oder mehrere Themengebiet(e), das/die die Forschung an der jeweiligen HAW besonders auszeichnet/n.

Das förderpolitische Ziel der Berücksichtigung eines solchen Profils bzw. Schwerpunktes sind die Etablierung und der Ausbau von auf Dauer angelegten Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens soll zur Stärkung der anwendungsorientierten Forschung und des Transfers der wissenschaftlichen Ergebnisse durch die Zusammenarbeit von HAW mit außerhochschulischen Praxispartnern beitragen. Dementsprechend ist in der Skizze sowohl das Vorhandensein bzw. die angestrebte Ausbildung eines solchen Profils/Schwerpunktes zu dokumentieren, als auch die Einbettung des Vorhabens in dieses Profil/in diesen Schwerpunkt überzeugend darzustellen.

Wer sind hochschulinterne Partner?

Hochschulinterne Forschungspartner sind Professorinnen/Professoren aus anderen Fachbereichen/Fakultäten/Instituten der einreichenden HAW, die die Forschungsarbeiten mit ihrer Kompetenz in komplementären Fachgebieten ergänzen. Professorinnen/Professoren desselben Fachbereichs/Instituts können hierbei ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sich die jeweiligen speziellen Kompetenzen für die im Projekt notwendige Fragestellung hinreichend unterscheiden und ergänzen. Durch das Einbringen dieser Kompetenzen soll der Prozess der Profilbildung und -schärfung an der HAW unterstützt werden.

Die beantragte Förderung einer HAW muss die Ausgaben aller hochschulinternen Partner enthalten.

Was sind assoziierte Partner?

Neben hochschulinternen Partnern können in das Vorhaben außerhochschulische Partner eingebunden werden, die ihre fachliche Expertise einbringen. Solche Partner können z.B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitäten, Kooperationspartner aus der Wirtschaft oder zivilgesellschaftliche Akteure sein. Die assoziierten Partner erhalten jedoch keine Förderung.

Wie wird die Zusammenarbeit mit den assoziierten Partnern dargestellt?

Die geplante Zusammenarbeit mit den assoziierten Partnern ist im Arbeitsplan zu skizzieren. Durchgeführte Arbeiten und Ergebnisse sind in den Sachberichten der Hochschulen darzustellen.

Hinweise zur Antragseinreichung

Welche Unterlagen sind mit dem formgebundenen Antrag einzureichen?

Es sind die folgenden Dokumente bei Antragstellung einzureichen:

TypDokumentNotwendigkeitSeitenAnmerkung
1Fachlicher Teil, Vorhabenbeschreibungverbindlichmax. 10siehe Vorlage
1Übersendungsschreiben der HAW-Leitungverbindlichmax. 1keine Vorlage
1Auflistung der themenspezifischen Publikationen der forschenden Professorinnen / Professoren zum gewählten Themenschwerpunkt, maximal fünf Nennungenverbindlichmax. 1keine Vorlage
1Erste Skizzierung des geplanten Konsortiums bzw. des zu bildenden Forschungsnetzwerks. Beschreibung der Struktur (Inhalt, Ziele…)verbindlichmax. 1keine Vorlage
2Im Fall eines Forscherinnen / Forscher-Austauschs ist dem Antrag eine Bestätigung der aufnehmenden Institution als Anlage beizufügen.verbindlich, falls zutreffend---keine Vorlage
2Interessenbekundungen der für die Stellung eines Antrages auf europäische bzw. internationale Förderung vorgesehenen Partner (soweit vorhanden)optional---Die Interessensbekundung erfolgt formlos. Keine Vorlage.
2Im Falle einer geplanten Stellung eines Antrags auf europäische bzw. internationale Förderung zur zweiten Verfahrensstufe kann der bereits eingereichte Antrag zur ersten Verfahrensstufe der Anlage beigefügt werden.optional---Nur bei Beantragung von Unterstützung zur Erstellung eines EU-Antrags zur zweiten EU-Verfahrensstufe
2Literaturverzeichnisoptionalmax. 1keine Vorlage
2Auflistung von möglichen nationalen, internationalen und europäischen Konsortialpartnern, die an der europäischen bzw. internationalen Ausschreibung teilnehmen möchten (konkrete Benennung).optionalmax. 1keine Vorlage
2Auflistung der nationalen/internationalen Drittmittelerfahrungen der Projektleitung, gegebenenfalls bisherige Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU (Antragstellungen, bewilligte Projekte)optionalmax. 1keine Vorlage

Bitte erstellen Sie für Ihre Dokumente zwei PDF-Dateien, wobei Sie verbindliche Dokumente (Typ 1) und optionale Dokumente (Typ 2) jeweils getrennt zusammenfassen.

Wie wird ein Antrag eingereicht?

Der Antrag wird über das Internetportal „easy-Online“ erstellt und eingereicht; die zusätzlichen Dokumente werden dort hochgeladen.

https://foerderportal.bund.de/easyonline

Die Anträge können ab Veröffentlichung der Richtlinie kontinuierlich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Ist ein postalischer Versand des Antrags notwendig?

Nein, die Einreichung des Antrags einschließlich der Anhänge kann ausschließlich elektronisch über das Internetportal easy-Online (siehe oben) erfolgen. Eine Einreichung per Post ist aber möglich.

Wie sind die Einreichungsfristen?

In dieser Maßnahme können kontinuierlich ab Veröffentlichung der Richtlinie jederzeit Anträge bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Wann sollen die Vorhaben beginnen?

Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Vorhaben. Dieses ist individuell anzugeben und wird im Zuge der Bewilligung bedarfsgerecht festgelegt. Die vollständigen Unterlagen sollten mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Laufzeitbeginn eingereicht werden.

Formelle Vorgaben

Gibt es eine Begrenzung bei der Zuwendungssumme?

Ja, die Zuwendungen von BMBF und dem jeweils fachlich für die HAW zuständigen Ressort des Landes werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zur Höhe von 75.000 Euro durch Zuwendungsbescheid des BMBF gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist anzupassen an den plausibel erläuterten Bedarf und folgt den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Für die Vorhaben wird keine Projektpauschale gewährt.

Welche maximale Projektlaufzeit ist für die Vorhaben möglich?

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. Kürzere Laufzeiten sind möglich.

Richtet sich das beantragte Vorhaben ausschließlich auf die Erstellung eines Forschungsantrags für einen konkreten Call bei Horizont Europa oder einem anderen internationalen oder EU-Forschungsprogramm, so endet das Vorhaben automatisch mit der Einreichungsfrist des entsprechenden Calls.

Nur wenn neben der Antragserarbeitung auch zusätzliche Arbeiten zu netzwerkbildenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen, endet die Projektlaufzeit abweichend hiervon mit dem Abschluss dieser Aktivitäten, spätestens nach 12 Monaten.

In jedem Fall muss das Vorhaben am 31.12.2030 beendet sein.

Welche Arbeiten sind zuwendungsfähig?

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF.

Förderwürdig im Sinne dieser Richtlinie sind nur solche Aktivitäten, die nachweislich der Vernetzung mit (potenziellen) europäischen und internationalen Projektpartnern dienen und einen Mehrwert für die HAW bezüglich des Aufbaus von europäischen und internationalen Kooperationen aufweisen, mit dem Ziel, eine Antragstellung beziehungsweise gemeinsame Einreichung eines Antrags bei dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (und dessen Nachfolgeprogramm ab 2028) sowie ggf. ähnliche passfähige europäische oder internationale Programme (z.B. „LIFE“, „EU4Health“, „Digital Europe“) oder „EUREKA“-Instrumenten vorzubereiten. Förderwürdig sind zudem auch Aktivitäten für weitere netzwerkbildende Maßnahmen auf europäischer, multilateraler oder internationaler Ebene, welche zum Beispiel auf die Ausrichtung einer internationalen „Research Week“ abzielen.

Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Projekt im Zusammenhang stehen. In der Regel sind dies Ausgaben für Personal, Sachmittel, Reisen:

  • Personal zur Erstellung von Anträgen; Lehrvertretungen für projektleitende HAW-Professorinnen/Professoren.
  • Reisemittel: In Ausnahme zur Regelung in den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ (Antragsrichtlinie – Sächliche Verwaltungsausgaben F0844 – F0846) können vorkalkulatorisch bis zu 9 Prozent der kalkulierten Personalausgaben (Ansatz Position 0812, Position 0817) als Mittel für Reisen (Inland/Ausland) in Höhe des errechneten Euro-Betrages angesetzt werden. Sollten die zuwendungsfähigen Personalausgaben bei der Prüfung des Antrags verändert werden, wird der Ansatz (in Euro) für die Reisen angepasst. Für alle Reisen gilt das jeweils von der Hochschule anzuwendende Reisekostengesetz. Die Reisen sind im Übrigen entsprechend der Antragsrichtlinie („Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“) durchzuführen. CO2 Kompensationen für Reisen werden anerkannt.
  • Workshops in Deutschland: Die Ausgaben für Workshops oder andere adäquate Austauschformate (einschließlich Online-Workshops) mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können unterstützt werden. Darunter fallen auch Mittel für die Einladung externer Referentinnen und Referenten.
    Für die Ausrichtung von Workshops sollen die Vorgaben des Leitfadens der Bundesregierung für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen beachtet werden.

Nicht zuwendungsfähig sind zum Beispiel Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Reisen im Zusammenhang mit der Lehrvertretung und Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck 0027a „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“; Bereich BMBF-Vordrucke für Zuwendungen [AZAP]). Raummieten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Da es sich nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der „Richtlinie für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ handelt, wird keine Projektpauschale gewährt.

Sind auch strategische Netzwerkaktivitäten/weitere Vernetzungsaktivitäten zuwendungsfähig?

Im Rahmen der Maßnahme HAW-EuropaNetzwerke werden ebenfalls strategische Netzwerkaktivitäten unterstützt, für die noch kein konkreter Call in Horizont Europa (oder anderen internationalen oder EU- Forschungsprogrammen) bekannt sein muss. Es ist z. B. möglich, Vernetzungsaktivitäten zu finanzieren, die zum Ziel haben, die internationale Ausrichtung der HAW zu stärken und so die Beteiligung an internationalen und europäischen Forschungsprogrammen zu steigern.

Denkbar ist auch, dass im Rahmen solcher Netzwerkaktivitäten mehrere Anträge für unterschiedliche Calls generiert werden.

Ebenfalls möglich sind weitere netzwerkbildende Maßnahmen, wie die Ausrichtung einer internationalen Research Week.

Kontaktieren Sie im Vorfeld bitte den Projektträger (Kontaktdaten am Ende dieses Dokuments und unter HAW-EuropaNetzwerke@vdi.de), um im Einzelfall die Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben abzuklären.

Sind Aufträge an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zuwendungsfähig?

Grundsätzlich ist die Notwendigkeit jeder Auftragsvergabe ausführlich zu begründen. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen des Vergaberechts und zur Korruptionsprävention zu beachten.

Aufträge an Dienstleister zur Unterstützung bei der Erstellung von wissenschaftlichen und administrativen Antragsteilen sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht zuwendungsfähig.

Gibt es formale Vorgaben für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung?

Ja, eine Formatvorlage für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung ist auf der Internetseite des Förderprogramms (www.forschung-haw.de) hinterlegt.

Die vorgegebene Gliederung und Formatierung (einfacher Zeilenabstand, mindestens 2,5 cm Rand oben/unten und links/rechts, Schrifttyp Arial, Schriftgröße 11pt, Seitennummerierung) sind in dieser Vorlage bereits integriert und sind zu verwenden. Das Einfügen von Abbildungen ist in allen Abschnitten möglich. Dies schließt auch die Implementierung von tabellarischen Arbeitsplänen mit konkreten Angaben zu Arbeitspaketen, Verantwortlichkeiten, ggfs. Meilensteinen und erwarteten Projektergebnissen mit ein. Es sollen ausschließlich die in der Formatvorlage definierten Kapitel/Unterkapitel genutzt werden. Die Vorhabenbeschreibung ohne Deckblätter soll einen Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten.

Darf eine HAW mehrere Anträge einreichen?

Eine HAW kann prinzipiell mehrere Anträge einreichen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vorhaben keine inhaltlichen Überschneidungen aufweisen. Sind dabei Personen an mehreren Vorhaben beteiligt, ist der Arbeitsanteil in den einzelnen Projekten darzustellen.

Jedoch ist zu beachten, dass im Rahmen der Fördermaßnahme HAW-EuropaNetzwerke pro HAW maximal drei zeitgleich laufende Projekte zulässig sind.

Gibt es für den Anhang eine Beschränkung der Seitenzahl?

Nein, eine Beschränkung der Seitenanzahl für den Anhang im Allgemeinen gibt es nicht. Die Vorhabenbeschreibung ist jedoch auf 10 Seiten zu beschränken (siehe Formatvorlage Vorhabenbeschreibung) und darf nicht in den restlichen Anhängen fortgeschrieben werden.

Ist die Literatur-/Publikationsliste Teil der Vorhabenbeschreibung?

Nein, sowohl Literatur- als auch Publikationsliste zählen nicht als Teil der Vorhabenbeschreibung. Die optional beizufügende Publikationsliste ist auf fünf Publikationen pro Professorin oder Professor zu beschränken, die im Zusammenhang mit dem gewählten Themenschwerpunkt des Vorhabens als einschlägig angesehen werden.

Darf eine Professorin oder ein Professor an mehreren Anträgen beteiligt sein?

Eine Beteiligung an weiteren Anträgen ist möglich. Auch dies setzt voraus, dass die Projekte keine inhaltlichen Überschneidungen aufweisen.

Sonstiges

Können auch private HAW eine Förderung erhalten?

Ja, auch private HAW können einen Antrag stellen. Hier muss jedoch beachtet werden, dass diese gemäß § 3 der BLV 2024 – 2030 (hier als PDF erhältlich) zumindest den Anteil, den das Sitzland übernehmen würde, selbst tragen müssen. Dieser Eigenanteil errechnet sich pro Jahr auf Basis der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale (2024: 0 Prozent, 2025: 5 Prozent, 2026: 10 Prozent, 2027: 15 Prozent, 2028: 20 Prozent, 2029: 25 Prozent, 2030: 50 Prozent).

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte den Projektträger

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Allgemeine Anfragen sind an folgende Adresse zu senden:
HAW-EuropaNetzwerke@vdi.de

Ansprechpartner sind:

Dr. Sonja Esfeld
0211 / 62 14-8611
sonja.esfeld@vdi.de

Sebastian Hilgert
0211 / 62 14-403
hilgert@vdi.de