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FHprofUnt: Funding guideline 2016 : Date:

Guideline on the promotion of research at universities of applied sciences with companies (FHprofUnt) under the “Research at Universities of Applied Sciences” programme

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For legal reasons, calls are only available in German.

Deutschland ist eines der leistungsstärksten Industrieländer weltweit. Unser Wohlstand basiert auf Innovationen, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die wissenschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, weiter auszubauen und sich dabei an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Dazu sind gut ausgebildete Fachkräfte sowie erstklassige Forschung und Entwicklung (FuE) unerlässlich. Fachhochschulen (FH) bilden ihre Studierenden praxisorientiert aus und ihre wirtschaftsnahe Forschungskompetenz trägt dazu bei, innovative Ansätze wissenschaftlich fundiert bis zur Marktreife zu entwickeln. FH spielen somit eine entscheidende Rolle im Hinblick auf forschungsbegleitende Kooperationen mit Unternehmen, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen, und unterstützen so die stärkere Beteiligung der Wirtschaft an Forschung und Innovation.

Dabei müssen sich die FH der Herausforderung stellen, das eigene Forschungsprofil in der regionalen und nationalen Hochschullandschaft fortwährend zu schärfen und so weiterzuentwickeln, dass sie leistungsstarke Partner nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Wissenschaft sind.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen" mit der Förderlinie "Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen" (FHprofUnt) Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der spezifischen Forschungsstärken der FH und zur Profilbildung der FH als Partner insbesondere der Unternehmen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten FuE an FH vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91b des Grundgesetzes. Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF. Die Zuwendungen an die FH erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu qualifizieren und die Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Hochschule angesiedelt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Kernziel der Förderlinie FHprofUnt ist zum einen die Intensivierung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen FH und Unternehmen, um innovative Lösungen für die betriebliche Praxis zu entwickeln und umzusetzen. Daher müssen sich die in den Bereichen Ingenieur-, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften zu fördernden FuE-Projekte durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung auszeichnen.

Zum anderen soll die Forschungsförderung zur Schärfung bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunkts der FH beitragen. Es werden ausschließlich interdisziplinäre FuE-Projekte gefördert – entweder FH-intern (d. h. eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Professorinnen/Professoren) oder zwischen mindestens zwei FH (d. h. Verbund, siehe Nummer 4).

Um eine wissenschaftsorientierte Vernetzung zu fördern, wird die Zusammenarbeit mit Universitäten und außer­universitären Forschungseinrichtungen begrüßt.

Zudem bietet die Förderung die Gelegenheit, die forschungstechnischen Rahmenbedingungen der geförderten FuE-Projekte zu optimieren. Deshalb können auch Mittel für die Anschaffung von Forschungsgeräten mit innovativer Technik, wie beispielsweise eine Maschine, eine technische Anlage/Apparatur etc., beantragt werden (siehe auch Nummer 2.1.2.1).

Wesensmerkmal von FH ist ihre hohe Anwendungsorientierung und große Nähe zur Praxis. In der Regel sind FH-Professorinnen/FH-Professoren vor ihrer Berufung längere Zeit in der Wirtschaft/Praxis tätig gewesen. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung auch dazu dienen, vorab erworbene Praxiserfahrung unmittelbar in die Forschungsarbeit der FH einzubringen. Skizzen zu FuE-Projekten, die von erstberufenen FH-Professorinnen/FH-Professoren (siehe Nummer 2.1.5) geleitet werden, erhalten deshalb eine gesonderte Berücksichtigung (siehe FAQ unter https://www.ptj.de/fachhochschulen_fhprofunt).

2.1 Fördervoraussetzungen im Einzelnen

2.1.1 Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer zu verbessern, ist im Rahmen des vorgeschlagenen FuE-Projekts eine Zusammenarbeit mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vorzusehen. Die konkrete Zusammenarbeit der Partner, z. B. gemeinsame Arbeitspakete, Einbindung der Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter seitens der Unternehmen sowie inhaltliche/fachliche und finanzielle Beteiligung, sind darzustellen. Zur Skizzeneinreichung muss seitens der/des Unternehmenspartner/s eine dementsprechend aussagekräftige Interessenbekundung vorgelegt werden. Der Nutzen des Forschungsprojekts für alle Kooperations­partner und die Intensität des Wissens-/Technologietransfers müssen klar erkennbar sein.

Kooperationspartner der gewerblichen Wirtschaft müssen sich mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des FuE-Projekts beteiligen. Dieser Anteil gilt pro Projekt (nicht pro Koopera­tionspartner). Bei mehreren Kooperationspartnern können die Finanzierungsbeiträge der Partner zur Erbringung des Drittmittelanteils beliebig aufgeteilt werden. Der Betrag wird im Gesamtfinanzierungsplan als "Drittmittel" des FuE-Projekts berücksichtigt (Förderquote). Die Projekte und die zugehörigen Vereinbarungen zwischen der FH und den kooperierenden Unternehmen müssen den EU-Beihilfe-Regelungen genügen. Bei Verbundvorhaben mit mehreren FH (siehe Nummer 4) gelten diese Regelungen pro FH.

2.1.2 Relevanz und Nutzen des FuE-Projekts für die zukünftige Ausrichtung und/oder Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts der FH sind im Rahmen des Schreibens der FH-Leitung zur Übersendung der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1) nachvollziehbar darzustellen.

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die in das Forschungsprofil oder einen Forschungsschwerpunkt der FH eingebettet sind. Als Nachweis für ein solches Forschungsprofil oder einen solchen Forschungsschwerpunkt gilt die Existenz eines entsprechenden An-Instituts (oder In-Instituts) oder dreier Professuren, die innerhalb dieses Profils/Forschungsschwerpunkts forschen. Außerdem muss die aktive Forschungstätigkeit der FH innerhalb des Forschungsprofils oder Forschungsschwerpunkts nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann erbracht werden insbesondere durch zum Zeitpunkt der Antragseinreichung laufende FuE-Projekte der FH mit Bezug zum ausgewählten Forschungsprofil/Forschungsschwerpunkt, die über Drittmittel in erheblichem Umfang (Größenordnung ca. 500 000 Euro) gefördert werden (im Folgenden Referenzprojekte genannt).

Bei Verbundvorhaben mit mehreren FH (siehe Nummer 4) gelten diese Regelungen pro FH.

2.1.2.1 Nur bei FuE-Projekten, zu denen Forschungsgeräte bzw. Forschungsanlagen beantragt werden sollen und bei denen die entsprechenden Gesamtausgaben dieser Geräte/dieser Anlagen mehr als 200 000 Euro betragen, gilt:

Zum Forschungsgerät/zur Forschungsanlage muss neben der notwendigen inhaltlichen Passfähigkeit des Geräts/der Anlage zum vorgeschlagenen FuE-Projekt auch die nachhaltige Nutzung durch die FH nachgewiesen werden. Deshalb ist im Rahmen der Antragstellung (siehe Nummer 7.2.2) von der FH-Leitung eine Erklärung einzureichen, wie das Gerät/die Anlage über die Laufzeit des FuE-Projekts hinaus in die Forschung eingebunden und der nachhaltige Betrieb sichergestellt wird. Bei geplanten Investitionen (Forschungsgeräte, Forschungsanlagen, etc.) deren Nutzung nur mit zusätzlichem, auch personellem Aufwand zu gewährleisten ist, ist von der antragstellenden FH darzustellen, wie dies sichergestellt und längerfristig finanziert werden wird. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliches Verbrauchsmaterial, für Wartungs- und Reparaturkosten, Lizenzen, Softwareaktualisierungskosten, Schulungen oder erforderliche Baumaßnahmen.

2.1.3 Bei FuE-Projekten einer FH ist unter den beteiligten FH-Professoren eine Professorin/ein Professor für die Projektleitung zu benennen. Bei einem Verbundprojekt mehrerer FH (siehe Nummer 4) ist eine FH-Professorin/ein FH-Professor als Koordinator zu benennen. Die am Verbund beteiligten FH, die nicht den Koordinator stellen, benennen jeweils eine Professorin/einen Professor als Ansprechpartner für ihre FH.

2.1.4 Die einzelnen Beiträge (insbesondere Arbeitspakete, Personaleinsatz, Ausgaben) aller an dem FuE-Projekt beteiligten wissenschaftlichen Partner sind jeweils gesondert darzustellen. Dies gilt auch für die mögliche Zusammenarbeit mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zudem sind jeweils die fachlichen Expertisen aller am FuE-Projekt beteiligten wissenschaftlichen Partner auszuweisen.

2.1.5 FuE-Projekte, die von Professorinnen/Professoren geleitet bzw. koordiniert werden, deren erste Berufung an einer FH am oder nach dem 1. März 2013 erfolgt ist ("Erstberufener"), werden besonders berücksichtigt (siehe Nummer 7.2.1).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Rahmen der Projektskizzenerstellung dargestellt werden. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: http://www.horizont2020.de.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und benennen einen Verbundkoordinator. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Jedes FuE-Projekt wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Als Projektlaufzeit sind maximal 36 Monate vorzusehen. Zur BMBF-Zuwendung wird bei Forschungsvorhaben zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem FuE-Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck 0027 "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis").

Zudem können Ausgaben für die (Lehr-)Vertretung von projektleitenden FH-Professorinnen und -Professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese (Lehr-)Vertretung nicht dem Stammpersonal zuzurechnen ist, als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Notwendige Ausgaben für Patentanmeldungen und für Aktivitäten im Hinblick auf Normung und Standardisierung sind ebenfalls zuwendungsfähig und sollten im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

Ausgaben für die Vergabe von FuE-Aufträgen an Dritte (einschließlich Kooperationspartner) sind in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projekt­pauschale) zuwendungsfähig.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil des Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Fachhochschulen Innovationstransfer (LGF 5)

Postanschrift:
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Besucheradresse:
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Ansprechpartner sind:

Andreas Braun
Telefon: 0 24 61/61-89 52
E-Mail: a.braun@fz-juelich.de

Dr. Tobias Scholz
Telefon: 0 24 61/61-8 50 02
E-Mail: t.scholz@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1 abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen PT angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem PtJ bis spätestens 31. Oktober 2016 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Internet-Portal pt-outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/fhprofunt2016) gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) sind dort niedergelegt.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Pro Projektleiter bzw. pro Verbundkoordinator ist im Rahmen dieser Bekanntmachung die Einreichung von nur einer Projektskizze möglich. Geht pro Projektleiter bzw. pro Verbundkoordinator mehr als eine Skizze ein, wird nur die fristgerecht zuletzt elektronisch eingereichte Skizze im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Weitere Informationen finden sich in den FAQ zur Förderlinie FHprofUnt auf der Internetseite des PT (https://www.ptj.de/fachhochschulen_fhprofunt). Die Projektskizze muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem PtJ aufzunehmen. Die Projektskizze muss neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel eine ausführliche Vorhabenbeschreibung mit folgenden Punkten enthalten:

  • Thema und Zielsetzung des Vorhabens;
  • Originalität der Forschung, Neuheit des Lösungsansatzes, Inhalte des FuE-Projekts (u. a. Forschungsfrage, Stand der Wissenschaft und Technik, eigene Vorarbeiten), Passfähigkeit von gegebenenfalls beantragten Geräten/Anlagen, methodische Vorgehensweise, zu erwartende Forschungsergebnisse, Patentlage, gegebenenfalls Relevanz im Hinblick auf Normung und Standardisierung;
  • Darstellung der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern (fachlich, personell, organisatorisch) hinsichtlich der Ausgangssituation, der Ziele und der Aufgabenverteilung;
  • Verwertung (wirtschaftliche und wissenschaftliche Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit für die FH und für den/die Kooperationspartner);
  • Ausgabenschätzung;
  • im Falle der erstberufenen FH-Professorinnen/FH-Professoren (siehe Nummer 2.1.5) Datum des Dienstantritts als erstberufene FH-Professorin/erstberufener FH-Professor.

Die Vorhabenbeschreibung ohne Deckblätter darf bei einem FuE-Projekt einer FH mit zwei beteiligten Professorinnen/Professoren einen Umfang von 13 Seiten nicht überschreiten (einfacher Zeilenabstand, mindestens 3 cm Rand oben/unten und links/rechts, Schrifttyp Arial, Schriftgröße 11, Seitennummerierung, keine Kopf-/Fußzeilen). Für FuE-Projekte einer FH mit mehr als zwei Professorinnen/Professoren sind pro zusätzlicher Professorin/zusätzlichem Professor zwei weitere Seiten zugelassen. Bei einem Verbund von zwei oder mehr FH sind pro zusätzliche FH drei weitere Seiten zugelassen. Weitere Details sind der Formatvorlage und den FAQ zu entnehmen.

Der Projektskizze muss ein von der jeweiligen FH-Leitung rechtsverbindlich unterzeichnetes, ohne Deckblätter maximal dreiseitiges Übersendungsschreiben beigefügt werden, das den Projektleiter bzw. Projektkoordinator bzw. Ansprechpartner (siehe Nummer 2.1.3) benennt sowie das Vorhabenthema, die geplanten Gesamtausgaben und folgende Informationen enthält:

  1. Darstellung des zu schärfenden/vorhandenen Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts der FH (siehe Nummer 2.1.2);
  2. Darstellung der aktiven Forschungstätigkeit der FH innerhalb des Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts, gegebenenfalls durch Beschreibung einschlägiger Referenzprojekte (siehe Nummer 2.1.2) und deren Bezug zum Forschungsprofil/-schwerpunkt;
  3. entstehender Mehrwert durch das Forschungsprojekt im Hinblick auf die Entwicklung und Stärkung des Forschungsprofils/Forschungsschwerpunkts der FH (siehe Nummer 2.1.2).

Bei Verbünden mehrerer FH ist ein Schreiben pro FH-Leitung beizufügen.

Darüber hinaus müssen der Projektskizze individuelle Interessenbekundungen von jedem Kooperationspartner (von jedem gewerblichen als auch gegebenenfalls von jedem wissenschaftlichen Partner) mit folgenden Informationen beigefügt werden:

  • Name, Anschrift und Rechtsform des Partners sowie Ansprechpartner;
  • Branche oder Arbeitsgebiet des Partners (bzw. Fachbereich, Fakultät oder Forschungsgebiet bei wissenschaftlichen Partnern);
  • Thema des vorgeschlagenen FuE-Projekts, Name der skizzenstellenden FH und Name der Projektleitung;
  • Begründung zur Teilnahme bzw. Erläuterung des Interesses am geplanten Vorhaben;
  • Darstellung des Nutzens bzw. der beabsichtigten (wirtschaftlichen und/oder wissenschaftlichen) Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens;
  • Inhalte der Kooperation: Darstellung der im FuE-Projekt vorgesehenen konkreten Zusammenarbeit der Partner (fachlich, personell, organisatorisch);
  • im Falle einer Mitfinanzierung des geplanten FuE-Projekts: Höhe der in Aussicht gestellten Drittmittel;
  • Erklärung zur Bereitschaft zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung gemäß BMBF-Merkblatt (BMBF-Vordruck 0110, siehe auch Nummer 4);
  • rechtsverbindliche Unterschrift der/des Partner(s).

Mögliche Referenzprojekte (siehe Nummer 2.1.2) sollten durch Kopien entsprechender Zuwendungsbescheide bzw. vergleichbarer Dokumente nachgewiesen und der Projektskizze im Anhang beigefügt werden.

Bei einem Verbundprojekt sind nur eine Projektskizze einschließlich Anhängen sowie die rechtsverbindlich unterzeichneten Schreiben der FH-Leitungen vorzulegen. Ob nach der Begutachtung gegebenenfalls ein oder mehrere getrennte Anträge einzureichen sind, richtet sich nach den Gegebenheiten des Verbunds (z. B. unterschiedliche finanzielle Be­teiligung der Kooperationspartner) und wird im Rahmen der Antragstellung entschieden.

Die folgenden Eingaben im Internet-Portal pt-outline müssen bis spätestens 31. Oktober 2016 erfolgen:

  1. Projektskizze gemäß Formatvorlage (Deckblatt, Vorhabenbeschreibung) und als Anhänge Interessenbekundung(en) und vorläufiger Verwertungsplan sowie folgende optionale Anhänge: Nachweis(e) der aktiven Forschungstätigkeit (bspw. Bewilligungsbescheide für Referenzprojekte), Publikations-/Literaturverzeichnis sowie ein Arbeitsplan in Form eines Gantt-Chart.
  2. Rechtsverbindlich unterzeichnete(s) Übersendungsschreiben der FH-Leitung(en) mit Nennung des Projektleiters bzw. Projektkoordinators bzw. Ansprechpartners (siehe Nummer 2.1.3), des Vorhabenthemas, der geplanten Gesamtausgaben und mit den Erläuterungen zum Forschungsprofil/-schwerpunkt.

Die Projektskizze sowie das rechtsverbindliche Anschreiben sind als eine pdf-Datei in pt-outline hochzuladen. Das Internet-Portal schließt nach Ablauf der oben genannten Frist.

Es sind keine zusätzlichen Anhänge außer den Interessenbekundungen, dem vorläufigen Verwertungsplan, den Nachweisen der aktiven Forschungstätigkeit, dem Publikations-/Literaturverzeichnis und dem Arbeitsplan in Form eines Gantt-Charts; sowie das/die Übersendungsschreiben der FH-Leitung/en zugelassen.

Projektskizzen, die den oben aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises bewertet. Skizzen zu FuE-Projekten, die von erstberufenen FH-Professorinnen/FH-Professoren geleitet bzw. koordiniert (Verbund) werden sollen, werden in einer separaten Gutachtersitzung bewertet. In beiden Fällen werden die eingegangenen Projekt­skizzen nach folgenden Kriterien bewertet:

Grundlegende Ziele/Kriterien:

  • Innovationshöhe
  • Stand von Wissenschaft und Technik/eigene Vorarbeiten
  • methodische Vorgehensweise/Ausgabenschätzung

Spezifische Ziele/Kriterien der Förderlinie:

  • Entwicklung bzw. Stärkung des Forschungsprofils/-schwerpunkts der FH
  • Auswahl und Einbindung der(s) Kooperationspartner(s)
  • Nutzung des Verwertungspotenzials

Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die FH mit positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen auf der Projektskizze aufbauenden förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung von formgebundenen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy" zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Im Förderantrag sind neben den Angaben der Projektskizze mindestens nachfolgend genannte Aspekte aufzuführen:

  1. detaillierter Arbeitsplan sowohl mit Zuordnung des Personals auf die einzelnen Arbeitspakete als auch mit konkreten Beiträgen der(s) kooperierenden Unternehmen(s) und gegebenenfalls weiterer Partner (z. B. Universitäten) sowie Meilensteinplanung;
  2. Finanzierungsplan mit verbindlichen Mitfinanzierungszusagen der(s) kooperierenden Unternehmen(s), die Text­vorgabe für entsprechende Drittmittelerklärungen wird zu gegebener Zeit vom PtJ zur Verfügung gestellt;
  3. Verwertungspläne (das Formular wird zu gegebener Zeit vom PtJ zur Verfügung gestellt);
  4. gegebenenfalls Erklärung der FH zur nachhaltigen Nutzung der Investition, der Bereitstellung von notwendigem Personal, Verbrauchsmaterial, Wartung sowie Reparatur der Geräte und Nutzungsrechte für notwendige Software, Lizenzen etc. (siehe Nummer 2.1.2.1).

Im Förderantrag sind etwaige Abweichungen zu Angaben in der Projektskizze besonders kenntlich zu machen und möglichst zu begründen. Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind zu berücksichtigen. Die damals eingereichten Anhänge der Projektskizze sind bei der Einreichung des Förderantrags erneut beizufügen.

Nach abschließender Antragsprüfung wird das BMBF über eine Förderung entscheiden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 11. Juli 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
S. ten Hagen-Knauer