Die Maßnahme HAW-ForschungsraumQualifizierung
Die Förderrichtlinie HAW-ForschungsraumQualifizierung zielt darauf ab, Hochschulen für exzellente Studierende und Nachwuchsforschende aus dem In- und Ausland attraktiver zu machen. Die Forschungs- und Qualifizierungskompetenz der Hochschulen soll durch die Förderung entsprechend ausgebaut werden.
HAW-ForschungsraumQualifizierung unterstützt die HAW dabei, ihre Forschungsprofile zu stärken und diese mit der (Weiter-)Entwicklung von Nachwuchskräften zu verbinden. Dafür sollen attraktive Forschungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten – so genannte Forschungsräume – an den Hochschulen aufgebaut werden, die verschiedene Nutzergruppen ansprechen. Die Forschungsräume sollen Strahlkraft für die Hochschule entfalten und Magnet für Kooperationspartner sowie Studierende aus dem In- und Ausland sein. Durch eine gezielte Kommunikation des forschungsbasierten Qualifizierungskonzepts und die Möglichkeiten innerhalb des Forschungsraumes sollen die Erfolge und Kompetenzen der Hochschule sichtbarer werden.
Die Projekte sollen aus drei Modulen bestehen und ein ineinander schlüssiges Gesamtkonzept abbilden:
Die Vorhaben werden in einem einstufigen Prozess (Vollantrag) zur Förderung ausgewählt. Der Stichtag für HAW-ForschungsraumQualifizierung ist am 02.12.2024. Jede Hochschule kann nur einen Antrag einreichen. Verbünde zweier Hochschulen sind nicht möglich.
Berechtigt zur Einreichung von Skizzen und Anträgen sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) entsprechend § 3 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Programm „Forschung an HAW“.
Die detaillierten Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie. Dort finden Sie auch alle Unterlagen, die Sie für eine Antragstellung benötigen.
Bekanntmachung
30.08.2024