FAQ: HAW-ForschungsraumQualifizierung
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Diese FAQ werden bei Bedarf aktualisiert. Auf unserer Website (www.forschung-haw.de) finden Sie immer die aktuellste, derzeit gültige Version. Über den Drucken-Button können Sie sich jederzeit ein aktuelles PDF mit Zeitstempel erstellen.
Allgemeine Erläuterungen zur Bekanntmachung
Was ist ein Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt?
Bei einem Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt handelt es sich um ein oder mehrere Themengebiet(e), das/die die Forschung an der jeweiligen Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) besonders auszeichnet/n.
Das förderpolitische Ziel der Berücksichtigung eines solchen Profils bzw. Schwerpunktes ist die Stärkung bereits vorhandener Forschungskompetenzen.
Welche maximale Projektlaufzeit ist für die Vorhaben möglich?
Die Projektlaufzeit soll 48 Monate betragen. Abweichungen (kürzere Laufzeiten) sind möglich. Nach 15 Monaten Projektlaufzeit muss der Forschungsraum nutzbar sein.
Was sind (Forschungs-)Partner und welche Rolle nehmen sie ein?
Neben hochschulinternen Partnern können in das Vorhaben außerhochschulische Partner eingebunden werden, die ihre fachliche Expertise einbringen oder in das Nutzungskonzept des Forschungsraums einbezogen werden. Solche Partner können z. B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitäten, Kooperationspartner aus der Wirtschaft oder zivilgesellschaftliche Akteure sein. Diese Partner erhalten jedoch keine Zuwendung.
Wie wird die Zusammenarbeit mit den internen und externen Partnern dargestellt?
Die geplante Zusammenarbeit mit den hochschulinternen Partnern sowie Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis/Zivilgesellschaft ist im Arbeitsplan zu skizzieren. Durchgeführte Arbeiten und Ergebnisse sind in den Sachberichten der Hochschule darzustellen.
Welche Anforderungen bestehen bzgl. der Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren?
Für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren gibt es keine sachlogischen oder finanziellen Unter- oder Obergrenzen. Die Höhe und Notwendigkeit der Investition sollte sich am Mehrwert für die Hochschule und die beteiligten Akteure und Nutzergruppen messen lassen können. Die Investitionen müssen sich nachvollziehbar in das Gesamtkonzept des Forschungsraums, des darin angesiedelten Forschungsvorhabens sowie der geplanten Qualifizierungsmaßnahmen einfügen. Im Antrag muss die Notwendigkeit und die Abgrenzung zur Grundausstattung schlüssig dargestellt werden. Für alle geplanten Investitionen ist die wissenschaftliche Nachnutzung und ggfs. die wirtschaftliche Verwertung durch die HAW darzustellen.
Können Räumlichkeiten, die im Rahmen anderer Förderrichtlinien (z. B. StartUpLab@FH oder FHInvest) etabliert wurden, als Forschungsraum genutzt werden?
Es ist möglich, bestehende Strukturen zu nutzen. Hierzu ist ein aussagekräftiges Gesamtkonzept vorzulegen, wie die Nutzungen ineinandergreifen, aufeinander aufbauen oder komplementär zueinander sind.
Können Räumlichkeiten angemietet werden, falls die Hochschule keine eigenen Räumlichkeiten besitzt?
Die Schaffung von Räumlichkeiten zum Beispiel durch Bau, Kauf von Containern oder Anmietung von Räumen ist nicht förderfähig.
Wie ist die Nutzung/Anwendung der Investition in der laufenden Projektphase nachzuweisen?
Die passgenaue Nutzung der Investition und deren Mehrwert für das Vorhaben müssen in den Projektberichten (Zwischenbericht, Schlussbericht) aufgegriffen werden.
Erläuterungen zu den Modulen
Neu – Stand 6.11.2024: Sind in Modul 1 ausschließlich Ausgaben für Investitionen zulässig?
Nein, es sind die zur Umsetzung notwendigen Ausgabenpositionen (Personal, Investitionen etc.) zulässig. Die Summe all dieser Ausgaben für Modul 1 soll nicht mehr als die Hälft der beantragten Gesamtausgaben des Vorhabens (ohne Projektpauschale) ausmachen.
Können in jedem Modul Investitionen getätigt werden?
In jedem Modul können Investitionen getätigt werden, wenn die Notwendigkeit nachvollziehbar dargelegt wird (siehe oben).
Sind Anträge förderfähig, die nicht alle Module adressieren?
Nein, alle Module gehen in die Wertung ein und sollen im Einklang miteinander die regionale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung HAW speziell im Bereich der Nachwuchsförderung und Weiterbildung erhöhen.
Wie soll die Verzahnung der drei Module dargestellt werden?
In einer grafischen und schriftlichen Übersicht soll dargestellt werden, wie die Akteure und Arbeiten in den drei Modulen miteinander in Verbindung stehen und sinnvoll aufeinander aufbauen.
Was geschieht nach Beendigung des Forschungsprojekts (Modul 2)?
Im Rahmen der Projektlaufzeit des Forschungsprojekts sollen im Sinne eines nachhaltigen Transfers bereits Aktivitäten gestartet werden, die eine Anbahnung von Anschlussprojekten, welche in das Forschungsraum- und Qualifizierungskonzept eingebettet sind, vorsehen. Diese Maßnahmen sind im Antrag zu skizzieren.
Können in jedem Modul wissenschaftliche Mitarbeitende eingeplant werden? Gibt es eine Obergrenze pro Modul?
Es können in allen drei Modulen (Forschungsraum, Forschungsprojekt, Qualifizierung) wissenschaftliche Mitarbeitende vorgesehen werden. Es gibt keine Obergrenze. Bei Prüfung des Antrags werden die Ressourcen auf Notwendigkeit und Angemessenheit geprüft.
Können wissenschaftliche Mitarbeitende auch in mehreren Modulen eingesetzt werden?
Dies ist grundsätzlich möglich, sofern die Kompetenzen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden dies erlauben und die Arbeitsteilung nachvollziehbar im Arbeitsplan beschrieben wird.
Ist es zulässig, dass alle drei Module von einer Professorin / einem Professor betreut werden?
Das Gesamtvorhaben muss mindestens von einer Professorin / einem Professor geleitet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Person nicht alle in den Modulen erforderlichen Kompetenzen abdeckt und sämtliche Arbeiten koordinieren kann. Im Sinne eines schlüssigen Gesamtkonzepts und einer möglichst breiten Verankerung der Module in der Hochschule ist die hochschulinterne Kooperation zwischen Fachbereichen sinnvoll.
Hinweise zur Antragseinreichung
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Neben den AZAP-Formularen sind die folgenden Dokumente über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=QUALIFIZIERUNG&t=AZAP einzureichen:
(Hinweis: Dieser Link steht Ihnen möglicherweise nur in den Wochen vor einer Einreichungsfrist zur Verfügung.)
Dokument | Notwendigkeit | Seiten | Anmerkung |
---|---|---|---|
Vorhabenbeschreibung | verbindlich | max. 15 | siehe Vorlage |
Übersendungsschreiben der HAW-Leitung | verbindlich | max. 3 | ohne Deckblatt maximal dreiseitiges Übersendungsschreiben, das die Koordinatorin/den Koordinator sowie das Vorhabenthema und die geplanten Gesamtausgaben benennt. Zudem muss die Passfähigkeit des beantragten Vorhabens zu einem Forschungsschwerpunkt der HAW dargestellt werden. Die nachhaltige Nutzung und wissenschaftliche Relevanz des Forschungsraums sind darzulegen. Eine Bestätigung des Vorhandenseins eines Forschungsdatenmanagementplans ist erforderlich. |
Literaturverzeichnis | verbindlich | --- | Geht nicht in die limitierte Seitenanzahl von 15 Seiten ein. |
Individuelle Interessensbekundung(en) | optional | --- | |
Themenspezifische Publikationen | optional | --- | max. 5 pro Professorin / Professor |
Angebote | optional | --- | siehe Leitfaden zum Finanzierungsplan |
Preisauskünfte | optional | --- | Dazu zählen auch Unterlagen zur Plausibilisierung der kalkulierten Ausgaben im Finanzierungsplan oder zum Nachweis der Ansätze (z. B. Stundensätze der Hochschule, Preis-Mengen-Gerüste). |
Bitte fassen Sie die obigen Dokumente in einer PDF-Datei zusammen und laden diese mit den AZAP-Formularen in easy-Online hoch. Erstellen Sie die Endfassung der AZAP-Formulare und reichen Sie den Antrag in elektronischer Form bei „easy-Online“ über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=QUALIFIZIERUNG&t=AZAP (Hinweis: Dieser Link steht Ihnen möglicherweise nur in den Wochen vor einer Einreichungsfrist zur Verfügung.) unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ein. Im Falle einer Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur per Mail ist folgende Adresse zu verwenden: HAW-ForschungsraumQualifizierung_Antraege@vdi.de.
Müssen dem Antrag Angebote zur geplanten Investition beigelegt werden?
Grundsätzlich sind Angebote zu jeder geplanten Investition beizulegen. Einer Erleichterung wird bei Einzelinvestitionen unter 30.000 € netto stattgegeben. Hier sind keine Angebote zwingend erforderlich, sofern glaubhaft dargestellt wird, wie die Ausgaben zustande kommen und dass diese im preisüblichen Rahmen sind. In Zweifelsfällen werden Angebote nachgefordert. Bei Investitionen über 30.000 € netto sind in der Regel ein Referenzangebot und zwei Vergleichsangebote vorzulegen. Falls jedoch nur ein bestimmter Anbieter in Frage kommt, muss das Alleinstellungsmerkmal dieses Anbieters hinreichend erläutert werden - Verhandlungsvergabe § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO (Alleinstellungsmerkmal). Der Verzicht auf Angebote seitens des Projektträgers entbindet die Hochschulen nicht von der Pflicht zur Durchführung eines ordentlichen Vergabeverfahrens. Siehe dazu auch das Dokument „Leitfaden zum Finanzierungsplan“.
Welche Dokumente zählen zu Preisauskünften?
Zu Preisauskünften zählen Unterlagen zur Plausibilisierung der kalkulierten Ausgaben im Finanzierungsplan oder zum Nachweis der Ansätze (z. B. Stundensätze der Hochschule, Preis-Mengen-Gerüste). Es ist nicht zulässig, in den Preisauskünften die Vorhabenbeschreibung inhaltlich fortzuschreiben.
Welche Konsequenzen hat ein unvollständiges, fehlerhaftes oder verspätetes Einreichen der (verbindlichen) Dokumente?
Es werden nur Unterlagen berücksichtigt, welche zum Stichtag vorliegen. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nach dem Stichtag nicht möglich. Fehlende verbindliche Unterlagen führen zum Ausschluss. Zusätzliche Unterlagen, die nicht unter den optionalen Unterlagen aufgeführt sind, führen ebenfalls zum Ausschluss. Ein Abweichen von den Formats- und Inhaltsanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Formale Vorgaben
Gibt es formale Vorgaben für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung?
Ja, eine Formatvorlage für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung ist sowohl im Internetportal easy-online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=QUALIFIZIERUNG&t=AZAP (Hinweis: Dieser Link steht Ihnen möglicherweise nur in den Wochen vor einer Einreichungsfrist zur Verfügung.) als auch unter www.forschung-haw.de hinterlegt. Die vorgegebene Gliederung und Formatierung sind in dieser Vorlage bereits integriert und müssen verwendet werden. Das Einfügen von Abbildungen ist in allen Abschnitten möglich. Dies schließt auch die Implementierung von tabellarischen Arbeitsplänen mit konkreten Angaben zu Arbeitspaketen, Verantwortlichkeiten, Meilensteinen und Projektergebnissen mit ein. Es sollen ausschließlich die in der Formatvorlage definierten Kapitel/Unterkapitel genutzt werden.
Darf eine HAW bei der Förderrichtlinie HAW-ForschungsraumQualifizierung mehrere Anträge einreichen?
Pro Hochschule kann nur ein Antrag eingereicht werden. Verbundprojekte sind nicht möglich.
Gibt es ein vorgegebenes Startdatum?
Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Vorhaben. Dieses ist individuell anzugeben und wird im Zuge der Bewilligung bedarfsgerecht festgelegt.
Gibt es für den Anhang eine Beschränkung der Seitenzahl?
Nein, eine Beschränkung der Seitenanzahl für den Anhang im Allgemeinen gibt es nicht. Die Vorhabenbeschreibung ist jedoch auf 15 Seiten zu beschränken (siehe Formatvorlage Vorhabenbeschreibung) und darf nicht in den restlichen Anhängen fortgeschrieben werden. Das Übersendungsschreiben der Hochschule darf drei Seiten nicht überschreiten.
Wie ist die Umsatzsteuer in die Kostenkalkulation einzubinden?
Die Kalkulationen zu den Investitionen, Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Sachausgaben sowie zu den Reisen sind immer in brutto anzugeben. Siehe dazu auch das Dokument „Leitfaden zum Finanzierungsplan“.
Was ist bei einer digitalen Einreichung der Antragsunterlagen zu berücksichtigen?
Alle Unterlagen, welche rechtsverbindlich unterschrieben werden müssen, können mit einer digitalen rechtsverbindlichen Signatur unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass manche Signaturen beim Zusammenfügen von Dokumenten verloren gehen und diese über übliche PDF Programme sichtbar sein müssen (z.B. Adobe)
Sind die Literatur-/Publikationslisten Teil der Vorhabenbeschreibung?
Das Literaturverzeichnis ist Teil der Vorhabenbeschreibung. Es ist auf einer neuen Seite zu beginnen und geht nicht in die maximale Seitenanzahl von 15 Seiten ein. Die optional beizufügende Publikationsliste ist nicht Teil der Vorhabenbeschreibung und ist auf fünf Publikationen pro Professorin/Professor zu beschränken, die im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben als einschlägig angesehen werden.
Sonstiges
Wer sind hochschulinterne Partner?
Hochschulinterne Forschungspartner sind Professorinnen/Professoren aus anderen Fachbereichen/ Fakultäten/Instituten der einreichenden HAW, die die Forschungsarbeiten, den Aufbau des Forschungsraums und des Qualifizierungskonzepts mit ihrer Kompetenz in komplementären Fachgebieten ergänzen. Professorinnen/Professoren desselben Fachbereichs/Instituts können hierbei ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sich die jeweiligen speziellen Kompetenzen für die im Projekt notwendige Fragestellung hinreichend unterscheiden und ergänzen.
Die beantragte Zuwendung einer HAW beinhaltet die Ausgaben aller hochschulinternen Partner.
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte den beauftragten Projektträger:
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
+ 49 2 11/62 14-86 23
HAW-ForschungsraumQualifizierung@vdi.de
www.forschung-haw.de/
Ansprechpartnerinnen sind Frau Dr. Sarah Zerres und Frau Dr. Christina Hilgers.