Navigation und Service

HAW-ForschungsPraxis im Überblick

Im Fokus der Förderrichtlinie HAW-ForschungsPraxis steht die Zusammenarbeit von HAW mit außerhochschulischen Praxispartnern - etwa Unternehmen, Kommunen, Vereinen, Verbände oder Verwaltung. Dabei soll der Transfer von wissenschaftlichen Ergebnissen in die praktische Anwendung gestärkt werden.

Mehrere Personen stehen um einen Tisch herum und bearbeiten gemeinsam Dokumente.
© Adobe Stock / contrastwerkstatt

HAW-ForschungsPraxis ist eine Maßnahme, in der themenoffen Forschungsvorhaben in Kooperation mit Praxispartnern gefördert werden. Das Ziel der Maßnahme liegt darin, die Forschung in Kooperation mit der Praxis sowie den Wissens- und Technologietransfer zwischen HAW und Wirtschaft sowie Gesellschaft zu vertiefen. In den geförderten Vorhaben sollen anwendungsorientierte Lösungen entwickelt und umgesetzt werden. Als Beleg für das nachdrückliche Interesse von Praxispartnern an der Zusammenarbeit mit den antragstellenden Hochschulen, müssen sich mindestens zwei solcher Partner aktiv in das Vorhaben einbringen.

Darüber hinaus soll die Förderung die Kooperation innerhalb einer HAW oder zwischen mehreren HAW anregen. Die geförderten Vorhaben werden daher von mindestens zwei Professorinnen oder Professoren kooperativ bearbeitet. Zudem ist die durchgängige Beschäftigung von wissenschaftlichem Personal (mindestens zwei VZÄ) während der Projektlaufzeit vorgesehen.

Projektspezifische, zielführende Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen oder Demonstratoren sind erwünscht, sofern sie die Wettbewerbsfähigkeit der HAW und deren strategische Weiterentwicklung unterstützen.

Die Vorhaben werden in einem zweistufigen Prozess (Skizze -> Vollantrag) zur Förderung ausgewählt. Projektskizzen können zu festen Stichtagen (Einreichfristen) eingereicht werden. Der erste Stichtag für HAW-Forschungspraxis liegt im Herbst 2024, der zweite im Herbst 2025.

Berechtigt zur Einreichung von Skizzen und Anträgen sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) entsprechend § 3 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Programm „Forschung an HAW“. Neben den Praxispartnern können auch Universitäten oder außerhochschulische Forschungseinrichtungen als Partner in das Projekt eingebunden werden. Diese gelten jedoch nicht als Praxispartner im Sinne der Förderrichtlinie. Fördermittel erhalten ausschließlich die antragstellenden HAW.

Die detaillierten Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie. Dort finden Sie auch alle Unterlagen, die Sie für eine Antragstellung benötigen.

Bekanntmachung