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FAQ: HAW-ForschungsPraxis

Hinweis

Diese  FAQ werden bei Bedarf aktualisiert. Auf unserer Website (www.forschung-haw.de) finden Sie immer die aktuellste, derzeit gültige Version. Über den Drucken-Button können Sie sich jederzeit ein aktuelles PDF mit Zeitstempel erstellen.

Erläuterungen zur Bekanntmachung

Was ist ein Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt?

Bei einem Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt handelt es sich um ein oder mehrere Themengebiet(e), das/die die Forschung an der jeweiligen HAW besonders auszeichnet/n.

Das förderpolitische Ziel der Berücksichtigung eines solchen Profils bzw. Schwerpunktes sind die Etablierung und der Ausbau von auf Dauer angelegten Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens soll zur Stärkung der anwendungsorientierten Forschung und des Transfers der wissenschaftlichen Ergebnisse durch die Zusammenarbeit von HAW mit außerhochschulischen Praxispartnern beitragen. Dementsprechend ist in der Skizze sowohl das Vorhandensein bzw. die angestrebte Ausbildung eines solchen Profils/Schwerpunktes zu dokumentieren, als auch die Einbettung des Vorhabens in dieses Profil/in diesen Schwerpunkt überzeugend darzustellen.

Was sind Praxispartner?

Im Rahmen von HAW-ForschungsPraxis sollen anwendungsorientierte Forschungsfragen untersucht werden. Dabei sind Partner notwendig, die sich aktiv in das Projekt einbringen sollen. Praxispartner können alle anwendungsorientieren Partner sein. Zum Beispiel Unternehmen oder Vereine. Wissenschaftliche Partner wie Universitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (z.B. Helmholtz-Institute, Max-Plank-Gesellschaft oder Fraunhofer-Gesellschaft) oder vergleichbare Einrichtungen, gelten nicht als Praxispartner im Sinne der Förderrichtlinie.

Wie wird die Zusammenarbeit mit den Praxispartnern dargestellt?

Die geplante Zusammenarbeit mit den Praxispartnern der HAW ist im Arbeitsplan und im entsprechenden Kapitel zu skizzieren. Bringen sich auch assoziierten Partner aktiv in das Projekt ein, so sind die Art und der Umfang der Arbeiten im Arbeitsplan zu benennen.

Was soll das Begleitschreiben der Hochschule enthalten?

Das Hochschulschreiben soll das Interesse der Hochschule an dem Forschungsprojekt darlegen. Dabei ist das Forschungsprofil/der Forschungsschwerpunkt der Hochschule ggf. mit Referenzprojekten darzustellen und zu erläutern, wie das skizzierte Vorhaben dieses Profil stärkt. Zudem sollen das Interesse und das Engagement der Hochschulleitung hinsichtlich des Projektes ersichtlich werden.

Wie ist der Nachweis eines Promotionsvorhabens im Projekt zu erbringen?

Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in den Ländern im Hinblick auf das Promotionsrecht ist eine individuelle Lösung zu finden. Grundsätzlich muss die Hochschule die Durchführbarkeit einer geplanten Promotion glaubhaft darlegen. Dies kann zum Beispiel mit einem Unterstützungsschreiben einer Universität zur kooperativen Promotion, einem Bestätigungs- oder Mitgliedsschreiben eines Promotionskollegs / Promotionszentrums oder einer Bestätigung zum Promotionsrecht der jeweiligen Professur an der HAW geschehen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls in Kurzform inhaltliche oder auch rechtliche Erläuterungen hinzu.

Was beinhaltet die potenziell um bis zu 12 Monaten längere Projektlaufzeit aufgrund der Promotion?

Eine längere Projektlaufzeit als 36 Monate muss bereits zur Einreichung der Skizze dargestellt und berücksichtigt werden. Die längere Projektlaufzeit gilt für das gesamte Vorhaben, also auch zum Beispiel für nicht promovierendes Personal. Promotionsbezogene Arbeiten, die nicht unmittelbar dem Projekterfolg dienen, wie etwa das Schreiben der Dissertation sind nicht zuwendungsfähig.

Welche Anforderungen bestehen bzgl. der Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren?

Für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren gibt es keine sachlogischen, oder finanziellen Unter- oder Obergrenzen. Die Notwendigkeit und Höhe der Investition soll sich am Mehrwert für das Forschungsprofil/den Forschungsschwerpunkt der HAW und dessen Weiterentwicklung messen lassen können. Dies ist in der Projektskizze besonders zu begründen. Die Investition muss passgenau zu einem Forschungsschwerpunkt der HAW und zum Forschungsgegenstand des Vorhabens sein.

Bei grundlagennahen, neuen und/oder disruptiven Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren mit einem hohen technischen Risiko oder einem hohen Forschungsrisiko (bspw. Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien, Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz) stehen die Erforschung der Gerätschaften (bspw. auch der Umgang mit den und die Fähigkeiten der Gerätschaften) selbst, deren Wirkungsweise und die Überführung in erste Anwendungen im Vordergrund. Es ist darzulegen, wie in diesem Fall die Ergebnisse akademisch-wissenschaftlich verwertet werden sollen. Bei etablierten Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren (bspw. Rasterelektronenmikroskope, Messtechnik, handelsübliche Anlagen und Geräte), welche bei der Bearbeitung des Forschungsgegenstandes unterstützend wirken, ist die wissenschaftliche Nachnutzung und ggfs. die wirtschaftliche Verwertung durch die HAW darzustellen.

Sind Praxispartner aus dem Ausland zulässig?

Praxispartner aus dem Ausland sind zulässig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erforschten Ergebnisse nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inkl. der Schweiz verwendet werden dürfen. Konzepte zur Zusammenarbeit und Verwertungsaspekte müssen schlüssig dargestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Skizzenerstellung und Begutachtung auf Deutsch stattfinden.

Hinweise zur Skizzeneinreichung

Welche Unterlagen sind in der ersten Verfahrensstufe (Skizze) einzureichen?

In der ersten Verfahrensstufe (Skizze) sind die folgenden Dokumente einzureichen:

TypDokumentNotwendigkeitSeitenAnmerkung
1Projektskizzeverbindlichmax. 12siehe Vorlage
1Übersendungsschreiben der HAW-Leitungverbindlichmax. 3Bei Verbundvorhaben ein Übersendungsschreiben je HAW. Keine Vorlage. Anforderungen siehe Bekanntmachung.
1Individuelle Interessensbekundungen der Praxispartnerverbindlich---Mindestens eine Interessensbekundung je Praxispartner mit konkreten Angaben zur Kooperation. Siehe Vorlage.
2Interessensbekundungen assoziierter Partneroptional---Die Interessensbekundung erfolgt formlos. Keine Vorlage.
2Themenspezifische Publikationenoptional---max. 5 pro Professorin / Professor
2Preisauskünfteoptional------
1 oder 2Angaben zur Promotionverbindlich bei Inanspruchnahme der längeren Projektlaufzeit durch Promotion(en)Die Interessensbekundung erfolgt formlos. Eine Unterschrift der ausführenden Stelle muss ersichtlich sein (z.B. Uni. Lehrstuhl, Promotionskolleg).

Bitte erstellen Sie für Ihre Dokumente zwei PDF-Dateien, wobei Sie verbindliche Dokumente (Typ 1) und optionale Dokumente (Typ 2) jeweils getrennt zusammenfassen. Digital signierte Dokumente können einzeln hochgeladen werden.

Eine Abweichung von den formalen Vorgaben wie Seitenzahl, Schriftart o.Ä. führt zum Ausschluss der Skizze. Auch sind nur die obig genannten Anhänge zulässig.

Müssen der Projektskizze Angebote zur geplanten Investition beigelegt werden?

Nein, es müssen zu diesem Zeitpunkt keine Angebote beigelegt werden. Es sollte sich aber bei der Nennung der Investitionshöhe um eine fundierte bzw. nachvollziehbare Preisangabe handeln, die auch im Rahmen einer Begutachtung durch sachkundige Experten als realistisch angesehen wird.

Wenn das Projekt zur Förderung ausgewählt wird, müssen in der zweiten Stufe Angebote zu jeder geplanten Investition beigelegt werden. Einer Erleichterung wird bei Einzelinvestitionen unter 30.000€ netto stattgegeben. Hier sind keine Angebote vorzulegen, sofern glaubhaft dargestellt wird, wie die Ausgaben zustande kommen und dass diese im preisüblichen Rahmen sind. Die Hochschule hat auch in diesem Bereich die Vorgaben des Vergaberechts zu berücksichtigen. Es wird sich vorbehalten im Zweifel Angebote nachzufordern. Bei Investitionen über 30.000€ netto sind in der Regel ein Referenzangebot und zwei Vergleichsangebote vorzulegen. Falls jedoch nur ein bestimmter Anbieter in Frage kommt, muss das Alleinstellungsmerkmal dieses Anbieters hinreichend erläutert werden – siehe Verhandlungsvergabe § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO (Alleinstellungsmerkmal). Der Verzicht auf die Verpflichtung zur Vorlage von Angeboten entbindet die Hochschulen nicht von der Pflicht zur Durchführung eines ordentlichen Vergabeverfahrens.

Welche Konsequenzen hat ein unvollständiges, fehlerhaftes oder verspätetes Einreichen der (verbindlichen) Dokumente?

Es werden nur Unterlagen berücksichtigt, welche zum Stichtag vorliegen. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nach dem Stichtag nicht möglich. Fehlende verbindliche Unterlagen führen zum Ausschluss. Zusätzliche Unterlagen, die nicht unter den optionalen Unterlagen aufgeführt sind, führen ebenfalls zum Ausschluss.

Wie sollen die rechtsverbindlichen Anschreiben im Falle von Verbundprojekten hochgeladen werden?

Die rechtsverbindlichen Anschreiben aller Verbundpartner müssen durch die Verbundkoordination (skizzeneinreichende Hochschule) hochgeladen werden.

Wie wird eine Skizze eingereicht?

Die Skizze wird über das Internetportal easy-Online hochgeladen.

https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=FORSCHUNGSPRAXIS&t=SKI
(Hinweis: Dieser Link steht Ihnen möglicherweise nur in den Wochen vor einer Einreichungsfrist zur Verfügung.)

Die Einreichung hat am jeweiligen Stichtag bis spätestens um 23:59 Uhr zu erfolgen.

Ist ein postalischer Versand der Skizze notwendig?

Nein, die Einreichung der Skizze einschließlich der Anhänge erfolgt ausschließlich elektronisch über das Internetportal easy-Online über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=FORSCHUNGSPRAXIS&t=SKI. (Hinweis: Dieser Link steht Ihnen möglicherweise nur in den Wochen vor einer Einreichungsfrist zur Verfügung.) Lediglich der Antrag könnte per Post versandt werden.

Was ist bei einer digitalen Einreichung der Antragsunterlagen hinsichtlich der Signaturen zu berücksichtigen?

Alle Unterlagen, welche rechtsverbindlich unterschrieben werden müssen (LOIs oder Übersendungsschreiben), können mit einer digitalen Signatur unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass Signaturen beim Zusammenfügen von Dokumenten manchmal verloren gehen und diese über übliche PDF-Programme geöffnet werden können müssen (z.B. Adobe). Eine weitere akzeptierte Methode in der Skizzenphase ist, die rechtsverbindlichen Dokumente auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und den Unterlagen beizufügen.

Formale Vorgaben

Wann sollen die Vorhaben beginnen?

Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Forschungsvorhaben. Dieses ist individuell anzugeben und wird im Zuge der Bewilligungsphase bedarfsgerecht festzulegen sein.

Welche maximale Projektlaufzeit ist für die Vorhaben möglich?

Die Projektlaufzeit soll 36 Monate betragen. Ist im Projekt mindestens eine (kooperative) Promotion vorgesehen, kann die Laufzeit des gesamten Forschungsprojekts auf bis zu 48 Monate verlängert werden. Ein entsprechender Nachweis zur Promotion im Projekt ist mit der Skizze vorzulegen.

Gibt es für den Anhang eine Beschränkung der Seitenzahl?

Nein, eine Beschränkung der Seitenanzahl für den Anhang im Allgemeinen gibt es nicht. Die Vorhabenbeschreibung ist jedoch auf 12 Seiten zu beschränken (siehe Formatvorlage Vorhabenbeschreibung) und darf nicht in den restlichen Anhängen fortgeschrieben werden. Das Übersendungsschreiben der Hochschule darf drei Seiten nicht überschreiten.

Darf eine HAW mehrere Skizzen bei HAW-ForschungsPraxis einreichen? Darf eine HAW an mehreren Skizzen beteiligt sein?

Eine HAW kann pro Stichtag maximal drei Projektskizzen bei der Förderrichtlinie HAW-ForschungsPraxis einreichen. Dies setzt voraus, dass die Projekte keine inhaltlichen Überschneidungen aufweisen. Eine Beteiligung einer HAW an mehreren Skizzen im Rahmen von Verbundprojekten ist ebenfalls möglich. Dabei wird nur die verbundkoordinierende Hochschule bezüglich der maximalen Skizzenanzahl gewertet.

Was bedeutet: "Die/der (Verbund-)Koordinatorin/Koordinator kann nur einmal im Rahmen dieser Förderrichtlinie in dieser Funktion tätig sein."?

Der Ausschluss einer Person als Koordinatorin/Koordinator für weitere Skizzen oder Anträge geschieht erst nach einer positiven Bescheidung eines Antrags. Sollte eine Skizze abgelehnt werden, so kann eine andere oder eine überarbeitete Skizze zu weiteren Stichtagen mit der/dem selben Koordinatorin/Koordinator eingereicht werden. Nach einer positiven Bescheidung eines Antrages ist die Person für eine weitere Koordination eines Vorhabens im Rahmen der Förderlinie ausgeschlossen.

Darf eine Professorin oder ein Professor an mehreren Skizzen beteiligt sein?

Es dürfen Professorinnen/Professoren in nur einer Projektskizze in der jeweiligen Förderrichtlinie die Rolle der Projektleitung oder der Verbundkoordination übernehmen. Eine Beteiligung an weiteren Projektskizzen ist hingegen möglich. Auch dies setzt voraus, dass die Projekte keine inhaltlichen Überschneidungen aufweisen.

Sind Postdoktorandinnen oder Postdoktoranden berechtigt die Skizze einzureichen?

Es steht der Hochschule frei zu wählen, welche Person zur Koordination benannt wird. Die Qualifikationen der koordinierenden Person sollten innerhalb der Skizze dargestellt werden. Es ist somit zulässig, dass Personen ohne Professur die Skizze koordinieren und einreichen. Die formellen Vorgaben wie zum Beispiel die Teilnahme von zwei Professorinnen oder Professoren am Projekt müssen weiterhin eingehalten werden.

Sonstiges

Wer sind hochschulinterne Partner?

Hochschulinterne Forschungspartner sind Professorinnen/Professoren aus anderen Fachbereichen/ Fakultäten/Instituten der einreichenden HAW, die die Forschungsarbeiten mit ihrer Kompetenz in komplementären Fachgebieten ergänze. Professorinnen/Professoren desselben Fachbereichs/Instituts können hierbei ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sich die jeweiligen speziellen Kompetenzen für die im Projekt notwendige Fragestellung hinreichend unterscheiden und ergänzen. Durch das Einbringen dieser Kompetenzen soll der Prozess der Profilbildung und -schärfung an der HAW unterstützt werden.

Die beantragte Zuwendung einer HAW beinhaltet die Ausgaben aller hochschulinternen Partner.

Wer sind Partner in Verbundprojekten?

Partner in Verbundprojekten (sogenannte Verbundpartner) sind diejenigen, die gemeinsam im Forschungsvorhaben arbeiten und jeweils eine eigenständige Zuwendung beantragen. Da ausschließlich HAW antragsberechtigt sind, können auch nur diese Verbundpartner sein. Hier ist bereits mit der Skizze die Bereitschaft zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (gem. BMBF-Vordruck 0110: Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten) zu erklären. Pro Verbund ist lediglich eine Projektskizze einschließlich der Anhänge durch die verbundkoordinierende HAW einzureichen. Dieser Projektskizze sind je beteiligter HAW ein rechtsverbindlich unterzeichnetes Anschreiben der Hochschulleitung beizufügen.

Welche Unterlagen sind im Antrag einzureichen?

Nach positiver Begutachtung erhalten zur Förderung empfohlenen Projektskizzen ein Aufforderungsschreiben zur Antragstellung. Die Anforderungen können der Förderrichtlinie unter Punkt 7.2.3 entnommen werden. Vorlagen werden rechtzeitig durch den Projektträger zur Verfügung gestellt.

Änderungshistorie

22.10.2024:

  • Hinzufügen der Punkte:
    • Sind Praxispartner aus dem Ausland zulässig?
    • Sind Postdocs o.Ä. Personen berechtigt die Skizze einzureichen?
  • Konkretisierung und Ergänzung:
    • Wie ist der Nachweis eines Promotionsvorhabens im Projekt zu erbringen?

02.12.2024:

  • Hinzufügen des Punktes:
    • Was beinhaltet die Verlängerung der Projektlaufzeit aufgrund der Promotion?
  • Konkretisierung und Ergänzung:
    • Was sind Praxispartner?
    • Was ist bei der elektronischen Einreichung der Skizzenunterlagen hinsichtlich der Signaturen zu berücksichtigen?
    • Welche Unterlagen sind in der ersten Verfahrensstufe (Skizze) einzureichen?
    • Müssen der Projektskizze Angebote zur geplanten Investition beigelegt werden?