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HAW-ForschungsAkzente im Überblick

In der Förderrichtlinie HAW-ForschungsAkzente steht die Forschungstätigkeit an HAW zur Ausprägung und Weiterentwicklung des Forschungsprofils im Vordergrund. Dabei können neue Themengebiete erschlossen oder bestehende Forschungsexpertise vertieft werden.

Vier Personen in Laborkitteln stehen um einen Roboter herum und diskuieren
© Adobe Stock / Gorodenkoff

Die Förderung soll den betreffenden HAW die Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens ermöglichen. Durch eine themenoffene Förderung sollen die Hochschulen in die Lage versetzt werden, Forschung auf internationalem Niveau zu betreiben und wissenschaftliche Qualifizierung auf dem Stand der Forschung anzubieten.

Die geförderten Forschungsvorhaben sollen so zur Entwicklung von neuen Forschungsschwerpunkten mit höherem Forschungsrisiko oder zu einer Weiterentwicklung des Forschungsprofils der Hochschule beitragen. Ziel ist es, die Hochschulen zu befähigen, Forschungsbereiche neu zu erschließen und damit die Innovationsbasis zu erweitern.

Die durchgängige Beschäftigung von wissenschaftlichem Personal (ein VZÄ) ist während der Projektlaufzeit vorgesehen. Projektspezifische, zielführende Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen oder Demonstratoren sind möglich, sofern sie die Wettbewerbsfähigkeit der HAW und deren strategische Weiterentwicklung unterstützen.

Die Vorhaben werden in einem zweistufigen Prozess (Skizze -> Vollantrag) zur Förderung ausgewählt. Projektskizzen können zu festen Stichtagen (Einreichfristen) einmal pro Jahr eingereicht werden. Der erste Stichtag für HAW-ForschungsAkzente liegt im Frühjahr 2025, der zweite im Frühjahr 2026.

Berechtigt zur Einreichung von Skizzen und Anträgen sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) entsprechend § 3 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Programm „Forschung an HAW“. Fördermittel erhalten ausschließlich die antragstellenden HAW.

Die detaillierten Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie. Dort finden Sie auch alle Unterlagen, die Sie für eine Antragstellung benötigen.

Bekanntmachung