FAQ: HAW-ForschungsAkzente
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Diese FAQ werden bei Bedarf aktualisiert. Auf unserer Website (www.forschung-haw.de) finden Sie immer die aktuellste, derzeit gültige Version. Über den Drucken-Button können Sie sich jederzeit ein aktuelles PDF mit Zeitstempel erstellen.
Erläuterungen zur Bekanntmachung
Was ist ein Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt?
Bei einem Forschungsprofil bzw. Forschungsschwerpunkt handelt es sich um ein oder mehrere Themengebiet(e), das/die die Forschung an der jeweiligen HAW besonders auszeichnet/n.
Das förderpolitische Ziel der Berücksichtigung eines solchen Profils bzw. Schwerpunktes sind die Entwicklung neuer oder die Stärkung bereits vorhandener Forschungskompetenzen.
Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens soll zu einer Entwicklung, Schärfung oder Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunkts der HAW beitragen. Dementsprechend ist in der Skizze sowohl das Vorhandensein bzw. die angestrebte Entwicklung eines solchen Profils/Schwerpunktes zu dokumentieren, als auch die Einbettung des Vorhabens in dieses Profil/in diesen Schwerpunkt überzeugend darzustellen.
Was sind assoziierte Partner?
Neben HAW-Verbundpartnern oder hochschulinternen Partnern können in das Vorhaben außerhochschulische Partner eingebunden werden, die ihre fachliche Expertise einbringen. Solche Partner können z.B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitäten, Kooperationspartner aus der Wirtschaft oder zivilgesellschaftliche Akteure sein. Diese assoziierten Partner erhalten jedoch keine Zuwendung.
Was soll das Begleit-/Übersendungsschreiben der Hochschule enthalten?
Das Hochschulschreiben soll das Interesse der Hochschule an dem Forschungsprojekt darlegen.
Von der jeweiligen HAW-Leitung (bei Verbünden also von jeder Hochschule) ist ein rechtsverbindlich unterzeichnetes, ohne Deckblatt maximal dreiseitiges Übersendungsschreiben beizufügen, das die/den (Verbund-)Koordinatorin/Koordinator und die oder den Teilprojektleiter sowie das Vorhabenthema und die geplanten Gesamtausgaben benennt. Zudem müssen Originalität und Innovation des Projektes und das Entwicklungspotenzial sowie die Passfähigkeit zu einem Forschungsschwerpunkt beziehungsweise einem Forschungsprofil der HAW dargestellt werden. Im Falle einer Beantragung von Investitionen ist die nachhaltige Nutzung und wissenschaftliche Relevanz zu erläutern. Zudem sollen das Interesse und das Engagement der Hochschulleitung hinsichtlich des Projektes ersichtlich werden.
Wie ist der Nachweis eines Promotionsvorhabens im Projekt zu erbringen?
Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in den Ländern im Hinblick auf das Promotionsrecht ist eine individuelle Lösung zu finden. Grundsätzlich muss die Hochschule die Durchführbarkeit einer geplanten Promotion glaubhaft darlegen. Dies kann zum Beispiel mit einem Unterstützungsschreiben einer Universität zur kooperativen Promotion, einem Bestätigungs- oder Mitgliedsschreiben eines Promotionskollegs / Promotionszentrums oder einer Bestätigung zum Promotionsrecht der jeweiligen Professur an der HAW geschehen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls in Kurzform inhaltliche oder auch rechtliche Erläuterungen hinzu.
Was beinhaltet die potenziell um bis zu 12 Monaten längere Projektlaufzeit aufgrund der Promotion?
Eine längere Projektlaufzeit als 36 Monate muss bereits zur Einreichung der Skizze dargestellt und berücksichtigt werden. Die längere Projektlaufzeit gilt für das gesamte Vorhaben, also auch zum Beispiel für nicht promovierendes Personal. Promotionsbezogene Arbeiten, die nicht unmittelbar dem Projekterfolg dienen, wie etwa das Schreiben der Dissertation, sind nicht zuwendungsfähig.
Welche Anforderungen bestehen bzgl. der Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren?
Für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren gibt es keine sachlogischen oder finanziellen Unter- oder Obergrenzen. Die Notwendigkeit und Höhe der Investition soll sich am Mehrwert für das Forschungsprofil/den Forschungsschwerpunkt der HAW und dessen Weiterentwicklung messen lassen können. Dies ist in der Projektskizze besonders zu begründen. Die Investition muss passgenau zu einem Forschungsschwerpunkt der HAW und zum Forschungsgegenstand des Vorhabens sein.
Bei grundlagennahen, neuen und/oder disruptiven Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren mit einem hohen technischen Risiko oder einem hohen Forschungsrisiko (bspw. Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien, Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz) stehen die Erforschung der Gerätschaften (bspw. auch der Umgang mit den und die Fähigkeiten der Gerätschaften) selbst, deren Wirkungsweise und die Überführung in erste Anwendungen im Vordergrund. Es ist darzulegen, wie in diesem Fall die Ergebnisse akademisch-wissenschaftlich verwertet werden sollen. Bei etablierten Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren (bspw. Rasterelektronenmikroskope, Messtechnik, handelsübliche Anlagen und Geräte), welche bei der Bearbeitung des Forschungsgegenstandes unterstützend wirken, ist die wissenschaftliche Nachnutzung und ggf. die wirtschaftliche Verwertung durch die HAW darzustellen.
Hinweise zur Skizzeneinreichung
In der ersten Verfahrensstufe (Skizze) sind die folgenden Dokumente einzureichen:
In der ersten Verfahrensstufe (Skizze) sind die folgenden Dokumente einzureichen:
Typ | Dokument | Notwendigkeit | Seiten | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
1 | Projektskizze | verbindlich | max. 12 | siehe Vorlage - limitierte Seitenanzahl von 12 Seiten (bitte Vorgaben z. B. zur Schriftgröße zwingend beachten) |
1 | Übersendungsschreiben der HAW-Leitung | verbindlich | max. 3 | Bei Verbundvorhaben ein Übersendungsschreiben je HAW. Inhalt: siehe Bekanntmachung. Keine Vorlage. |
1 | Literaturverzeichnis | verbindlich | --- | Geht nicht in die limitierte Seitenanzahl von 12 Seiten ein. |
1 | Interessensbekundungen der kooperierenden Universitäten oder des Promotionskollegs oder der betreuenden Person | verbindlich bei Inanspruchnahme der Laufzeitverlängerung durch Promotion(en) | --- | Die Interessensbekundung erfolgt formlos. Keine Vorlage. |
2 | Interessensbekundungen assoziierter Partner | optional | --- | Die Interessensbekundung erfolgt formlos. Keine Vorlage. |
2 | Themenspezifische Publikationen | optional | --- | max. 5 pro Professorin / Professor |
2 | Preisauskünfte | optional | --- | --- |
Bitte erstellen Sie für Ihre Dokumente zwei PDF-Dateien, wobei Sie verbindliche Dokumente (Typ 1) und optionale Dokumente (Typ 2) jeweils getrennt zusammenfassen.
Müssen der Projektskizze Angebote zur geplanten Investition beigelegt werden?
Nein, es müssen zu diesem Zeitpunkt keine Angebote beigelegt werden. Es sollte sich aber bei der Nennung der Investitionshöhe um eine fundierte bzw. nachvollziehbare Preisangabe handeln, die auch im Rahmen einer Begutachtung durch sachkundige Experten als realistisch angesehen wird.
Wenn das Projekt zur Förderung ausgewählt wird, müssen in der zweiten Stufe dem Antrag Angebote zu jeder geplanten Investition beigelegt werden. Einer Erleichterung wird bei Einzelinvestitionen unter 30.000€ netto stattgegeben. Hier sind keine Angebote zwingend erforderlich, sofern glaubhaft dargestellt wird, wie die Ausgaben zustande kommen und dass diese im preisüblichen Rahmen sind. Die Hochschule hat unabhängig von dieser Verfahrenserleichterung auch in diesem Bereich die Vorgaben des Vergaberechts zu berücksichtigen. Es bleibt vorbehalten im Zweifel Angebote nachzufordern. Bei Investitionen über 30.000€ netto sind in der Regel ein Referenzangebot und zwei Vergleichsangebote vorzulegen. Falls jedoch nur ein bestimmter Anbieter in Frage kommt, muss das Alleinstellungsmerkmal dieses Anbieters hinreichend erläutert werden – siehe Verhandlungsvergabe § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO (Alleinstellungsmerkmal). Der Verzicht auf die Vorlage von Angeboten entbindet die Hochschulen nicht von der Pflicht zur Durchführung eines ordentlichen Vergabeverfahrens.
Welche Konsequenzen hat ein unvollständiges, fehlerhaftes oder verspätetes Einreichen der (verbindlichen) Dokumente?
Es werden nur Unterlagen berücksichtigt, welche zum Stichtag vorliegen. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nach dem Stichtag nicht möglich. Fehlende verbindliche Unterlagen sowie Nichteinhaltung verbindlicher Formvorgaben führen zum Ausschluss. Zusätzliche Unterlagen, die nicht unter den optionalen Unterlagen aufgeführt sind, führen ebenfalls zum Ausschluss.
Gibt es formale Vorgaben für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung?
Ja, eine Formatvorlage für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung ist sowohl im Internetportal easy-online über
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=FORSCHUNGSAKZENTE&t=SKI
(Hinweis: Dieser Link steht Ihnen möglicherweise nur in den Wochen vor einer Einreichungsfrist zur Verfügung)
als auch unter www.forschung-haw.de hinterlegt. Die vorgegebene Gliederung und Formatierung sind in dieser Vorlage bereits integriert und müssen verwendet werden. Das Einfügen von Abbildungen ist in allen Abschnitten möglich. Dies schließt auch die Implementierung von tabellarischen Arbeitsplänen mit konkreten Angaben zu Arbeitspaketen, Verantwortlichkeiten, Meilensteinen und Projektergebnissen mit ein. Es sollen ausschließlich die in der Formatvorlage definierten Kapitel/Unterkapitel genutzt werden.
Wie sollen die rechtsverbindlichen Anschreiben im Falle von Verbundprojekten hochgeladen werden?
Die rechtsverbindlichen Anschreiben aller Verbundpartner müssen durch die Verbundkoordination (skizzeneinreichende Hochschule) hochgeladen werden.
Wie wird eine Skizze eingereicht?
Die Skizze wird über das Internetportal easy-Online hochgeladen.
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=FORSCHUNGSAKZENTE&t=SKI
(Hinweis: Dieser Link steht Ihnen möglicherweise nur in den Wochen vor einer Einreichungsfrist zur Verfügung.)
Die Einreichung hat am jeweiligen Stichtag bis spätestens um 23:59 Uhr zu erfolgen.
Ist ein postalischer Versand der Skizze notwendig?
Nein, die Einreichung der Skizze einschließlich der Anhänge erfolgt ausschließlich elektronisch über das Internetportal easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=FORSCHUNGSAKZENTE&t=SKI).
(Hinweis: Dieser Link steht Ihnen möglicherweise nur in den Wochen vor einer Einreichungsfrist zur Verfügung.)
Was ist bei einer digitalen Einreichung der Antragsunterlagen hinsichtlich der Signaturen zu berücksichtigen?
Alle Unterlagen, welche rechtsverbindlich unterschrieben werden müssen (LOI oder Übersendungsschreiben), können mit einer digitalen rechtsverbindlichen Signatur unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass Signaturen beim Zusammenfügen von Dokumenten manchmal verloren gehen und diese über übliche PDF-Programme geöffnet werden können müssen (z.B. Adobe). Eine weitere akzeptierte Methode in der Skizzenphase ist, die rechtsverbindlichen Dokumente auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und den Unterlagen beizufügen.
Formale Vorgaben
Wann sollen die Vorhaben beginnen?
Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Forschungsvorhaben. Dieses ist individuell anzugeben und wird im Zuge der Bewilligungsphase bedarfsgerecht festzulegen sein.
Welche maximale Projektlaufzeit ist für die Vorhaben möglich?
Die Projektlaufzeit soll 36 Monate betragen. Ist im Projekt mindestens eine (kooperative) Promotion vorgesehen, kann die Laufzeit des gesamten Forschungsprojekts auf bis zu 48 Monate verlängert werden (unabhängig von der Anzahl der Promotionen). Ein entsprechender Nachweis zur Promotion im Projekt ist mit der Skizze vorzulegen.
Gibt es für den Anhang eine Beschränkung der Seitenzahl?
Nein, eine Beschränkung der Seitenanzahl für den Anhang im Allgemeinen gibt es nicht. Die Vorhabenbeschreibung ist jedoch auf 12 Seiten zu beschränken (siehe Formatvorlage Vorhabenbeschreibung) und darf nicht in den restlichen Anhängen fortgeschrieben werden. Das Übersendungsschreiben der Hochschule darf drei Seiten nicht überschreiten.
Darf eine HAW mehrere Skizzen bei HAW-ForschungsAkzente einreichen? Darf eine HAW an mehreren Skizzen bei HAW-ForschungsAkzente beteiligt sein?
Eine HAW kann pro Stichtag maximal drei Projektskizzen bei der Förderrichtlinie HAW-ForschungsAkzente einreichen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Projekte keine inhaltlichen Überschneidungen aufweisen. Eine Beteiligung einer HAW an mehreren Skizzen im Rahmen von Verbundprojekten ist ebenfalls möglich. Dabei wird nur die verbundkoordinierende Hochschule bezüglich der maximalen Skizzenanzahl gezählt.
Was bedeutet: "Die/der (Verbund-)Koordinatorin/Koordinator kann nur einmal im Rahmen dieser Förderrichtlinie in dieser Funktion tätig sein."?
Der Ausschluss einer Person als Koordinatorin/Koordinator für weitere Skizzen oder Anträge geschieht erst nach einer positiven Bescheidung eines Antrags. Sollte eine Skizze abgelehnt werden, so kann eine andere oder eine überarbeitete Skizze zu weiteren Stichtagen mit der/dem selben Koordinatorin/Koordinator eingereicht werden. Nach einer positiven Bescheidung eines Antrages ist die Person für eine weitere Koordination eines Vorhabens im Rahmen der Förderrichtlinie ausgeschlossen.
Darf eine Professorin oder ein Professor an mehreren Skizzen beteiligt sein?
Es dürfen Professorinnen/Professoren pro Stichtag in nur einer Projektskizze in der jeweiligen Förderrichtlinie die Rolle der Projektleitung oder der Verbundkoordination übernehmen. Eine Beteiligung an weiteren Projektskizzen ist hingegen möglich. Auch dies setzt voraus, dass die Projekte keine inhaltlichen Überschneidungen aufweisen.
Sind Postdoktorandinnen oder Postdoktoranden berechtigt die Skizze einzureichen?
Es steht der Hochschule frei zu wählen, welche Person zur Koordination benannt wird. Die Qualifikationen der koordinierenden Person sollten innerhalb der Skizze dargestellt werden. Es ist somit zulässig, dass Personen ohne Professur die Skizze koordinieren und einreichen.
Sonstiges
Wer sind hochschulinterne Partner?
Hochschulinterne Forschungspartner sind Professorinnen/Professoren aus anderen Fachbereichen/ Fakultäten/Instituten der einreichenden HAW, die die Forschungsarbeiten mit ihrer Kompetenz in komplementären Fachgebieten ergänzen. Professorinnen/Professoren desselben Fachbereichs/Instituts können hierbei ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sich die jeweiligen speziellen Kompetenzen für die im Projekt notwendige Fragestellung hinreichend unterscheiden und ergänzen. Durch das Einbringen dieser Kompetenzen soll der Prozess der Profilbildung und -schärfung an der HAW unterstützt werden.
Die beantragte Zuwendung einer HAW beinhaltet die Ausgaben aller hochschulinternen Partner.
Wer sind Partner in Verbundprojekten?
Partner in Verbundprojekten (sogenannte Verbundpartner) sind diejenigen, die gemeinsam im Forschungsvorhaben arbeiten und jeweils eine eigenständige Zuwendung beantragen. Da ausschließlich HAW antragsberechtigt sind, können auch nur diese Verbundpartner sein. Hier ist bereits mit der Skizze die Bereitschaft zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (gem. BMBF-Vordruck 0110: Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten) zu erklären. Pro Verbund ist lediglich eine Projektskizze einschließlich der Anhänge durch die verbundkoordinierende HAW einzureichen. Dieser Projektskizze sind je beteiligter HAW ein rechtsverbindlich unterzeichnetes Anschreiben der Hochschulleitung beizufügen.
Welche Unterlagen sind im Antrag einzureichen?
Nach positiver Begutachtung erhalten zur Förderung empfohlenen Projektskizzen ein Aufforderungsschreiben zur Antragstellung. Die Anforderungen der Antragstellung können der Förderrichtlinie unter Punkt 7.2.3 entnommen werden. Vorlagen werden rechtzeitig durch den Projektträger zur Verfügung gestellt.
Ausgewählte Antworten auf Fragen aus der Informationsveranstaltung
Es gibt zwei Stichtage (30.5.25 und 29.5.26). Dürfen zu beiden Stichtagen jeweils drei Skizzen/Anträge pro Hochschule eingereicht werden oder zählen diese drei Anträge/ Skizzen für beide Stichtage zusammen?
Jede HAW darf zu beiden Stichtagen jeweils drei Skizzen einreichen. Bei Verbundvorhaben wird die koordinierende HAW gezählt.
Können auch Mittel für Deputatsentlastungen der antragstellenden Professorinnen/Professoren bewilligt werden? Fallen diese auch unter den Deckel der Personalmittel von insges. einer E13-Stelle?
Angemessene Deputats-Entlastungen sind für im Projekt aktiv beteiligte Professorinnen/Professoren möglich. Der Umfang ist in der Förderrichtlinie nicht explizit ausgeführt. Diese Entlastungen fallen nicht unter die Beschränkung auf ein Vollzeitäquivalent.
Können neben dem 1 VZÄ für wissenschaftliches Personal auch Stellen(-anteile) für nicht-wissenschaftliches Personal beantragt werden und wenn ja in welchem Umfang?
Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte können im angemessenen Umfang beantragt werden. Stellenanteile für Techniker oder Organisations-/Verwaltungstätigkeiten sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen hierzu sind im Einzelfall nachvollziehbar, projektbezogen zu begründen.
Darf die 1 Stelle auf zwei Personen aufgeteilt werden? Wenn Ja, genügt 1 Promotion (wie nachzuweisen?) dennoch für die +12 Monate Laufzeit?
Das Vollzeitäquivalent kann aufgeteilt werden. Es genügt, wenn mindestens eine Promotion im Rahmen des Vorhabens geplant ist. Die zusätzliche Laufzeit kann für das gesamte Personal beantragt werden.
Laufen die 3 Projektskizzen einer HAW unabhängig voneinander im Wettbewerb? Könnten also auch alle 3 bewilligt werden?
Die drei Projektskizzen einer HAW sind unabhängig voneinander. Bei einem entsprechenden Ergebnis der Begutachtung können auch mehrere Skizzen einer HAW zur Förderung ausgewählt werden.
Wird der Vollantrag noch einmal erneut begutachtet?
Im Rahmen des Auswahlprozesses werden die Skizzen extern begutachtet. Der Vollantrag wird vom Projektträger bearbeitet. Eine weitere Begutachtung findet nicht statt.
Können außer Personalmitteln und Investitionen auch Sachmittel (für z.B. laufend benötigte Forschungsmaterialien) beantragt werden?
Es können auch Sachmittel beantragt werden. Eine Auflistung der zuwendungsfähigen Ausgaben finden Sie unter Punkt 5 „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“ in der Förderrichtlinie. Diese ist jedoch nicht abschließend und kann in begründeten Fällen ergänzt/verändert werden.
Sind Unteraufträge an Forschungspartner für Primärdatenerhebungen möglich?
Unteraufträge zur Primärdatenerhebung sind möglich. Sollten diese Aufträge als Forschungsauftrag eingestuft werden, so dürfen die Ausgaben nicht höher als 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale) liegen.
Falls ein Ethikantrag für das Forschungsprojekt nötig ist, muss dieser vor dem Förderantrag gestellt worden sein?
Nein. Der Ethikantrag muss während des Vollzugs des Projekts gestellt werden. Die Ausgaben für den Ethikantrag sind zuwendungsfähig und können beantragt werden.
Wie hoch ist üblicherweise der Länderanteil?
Der Länderanteil variiert zwischen den Jahren. Das Verhältnis von Bund- und Länderanteil ergibt sich aus § 5 Absatz 1 der Bund-Länder-Vereinbarung „Forschung an HAW“ siehe auch Punkt 3 der Förderrichtlinie HAW-ForschungsAkzente.
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Anteil Bund | 100 % | 95 % | 90 % | 85 % | 80 % | 75 % | 50 % |
Anteil Länder | 0 % | 5 % | 10 % | 15 % | 20 % | 25 % | 50 % |
Sind private Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) antragsberechtigt?
Ja, auch private HAW sind grundsätzlich antragsberechtigt. Sie tragen aber zumindest den Anteil, den das Sitzland übernehmen würde, selbst.
Wie hoch ist bei privaten HAW der Eigenanteil?
Der Eigenanteil, der dem Länderanteil entspricht, errechnet sich pro Jahr auf Basis der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale (2024: 0 Prozent, 2025: 5 Prozent, 2026: 10 Prozent, 2027: 15 Prozent, 2028: 20 Prozent, 2029: 25 Prozent, 2030: 50 Prozent).
Sind kirchliche/konfessionelle HAW antragsberechtigt?
Kirchliche/konfessionelle HAW sind grundsätzlich antragsberechtigt. Sie müssen aber ggf. den Anteil, den das Sitzland übernehmen würde, entsprechend einer privaten HAW selbst bestreiten, wenn sie nicht überwiegend staatlich refinanziert sind. Ggf. empfiehlt es sich bei Fragen hierzu, im Einzelfall Rücksprache mit der jeweilige obersten Wissenschaftsbehörde des Landes zu halten, in der die betreffende Hochschule ihren Sitz hat.