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DFG schreibt Großgeräteförderung für HAW aus : Datum:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine neue Fördermöglichkeit für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) geschaffen: In drei Ausschreibungsrunden können die Hochschulen Sachbeihilfen für Großgeräte beantragen, sofern die Großgeräte bereits über DFG-Mittel beschafft wurden.

Zwei Aktenordner, beschriftet mit den Worten Förderung und Projekte,  dazu ein Kugelschreiber
Projektförderung (Symbolbild) © Adobe Stock / stockpics

Voraussetzung für die Förderung ist ein in den letzten drei Jahren bewilligter DFG-Großgeräteantrag aus den Programmen „Forschungsgroßgeräte“, „Großgeräteaktion HAW 2021“ oder „Großgeräte der Länder“. Die antragstellenden Personen müssen in diesem Großgeräteantrag bereits namentlich vertreten gewesen sein und dort zur Begründung der Anschaffung mit Forschungsvorhaben in relevantem Umfang beigetragen haben.

Die Sachbeihilfeanträge sollen in wesentlichem Umfang die Nutzung des Großgeräts vorsehen, sind aber nicht auf die im Großgeräteantrag beschriebenen Projektansätze beschränkt. Die thematische Ausrichtung der Forschungsvorhaben ist frei, die Auswahl der Förderfälle erfolgt nach den üblichen wissenschaftlichen Kriterien für DFG-Sachbeihilfen.

Die DFG sieht insgesamt drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 vor. Für die erste Runde im Jahr 2022 müssen bis zum 30. März 2022 verbindliche Projektskizzen eingereicht werden, die Frist für Vollanträge ist der 31. August 2022. Am 21. Februar bietet die DFG eine Informationsveranstaltung zur Ausschreibung an. Detaillierte Informationen zur Ausschreibung und zur Infoveranstaltung finden Sie auf der Website der DFG (siehe rechte Spalte).