Förderrichtlinie: FH-Invest 2016 : Datum:
Richtlinie zur Förderung von strategischen Investitionen an Fachhochschulen (FHInvest) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“
Aufgrund ihrer Praxisnähe und Problemorientierung sind Fachhochschulen (FH) als vorrangige Partner von Unternehmen besonders geeignet, den Wissens- und Technologietransfer anwendungsnah voranzutreiben. FH spielen eine entscheidende Rolle im Hinblick auf forschungsbegleitende Kooperationen mit Unternehmen, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), und unterstützen so die stärkere Beteiligung der Wirtschaft an Forschung und Innovation.
Um dieser Rolle auch zukünftig gerecht zu werden und sich neuen technologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen – wie der Digitalisierung – stellen zu können, bedarf es einer modernen themenbezogenen apparativen Ausstattung. Hierzu will der Bund durch diese Richtlinie beitragen.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ mit dieser Richtlinie strukturbildende Projekte mit Investitionen in Forschungsgeräte, Forschungsanlagen und Demonstratoren mit dem Ziel, die an den FH und den mit ihnen kooperierenden Unternehmen bereits existierenden Forschungs- und Innovationspotenziale weiter zu profilieren und dem technologischen Wandel anzupassen.
Mit entsprechenden Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren ausgestattete Projekte sollen als Startpunkt für Kooperationen zwischen FH, der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU) sowie weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft dienen. Die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis soll dabei gefördert werden. Der Nachweis der technischen Machbarkeit innovativer Ansätze durch die forschenden FH senkt insbesondere für KMU das Risiko in der Umsetzung und bildet so die Grundlage für einen effizienteren Innovationstransfer. Dies gilt in besonderem Maße für risikoreiche Investitionen mit hohen Volumina wie sie beispielsweise mit einer Umstellung auf Industrie 4.0-Standards und der umfassenden Digitalisierung der Arbeitswelt einhergehen. Themen mit einem Bezug zu den Herausforderungen von Industrie 4.0 oder der Digitalisierung der Arbeitswelt werden daher prioritär behandelt. Ziel der Maßnahme ist es, die FH zu befähigen, zusammen mit Unternehmenspartnern ihren Beitrag zur Lösung dieser Herausforderungen zu leisten und dabei gleichzeitig ihr eigenes Forschungsprofil zu schärfen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an FH vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91b des Grundgesetzes. Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF. Die Zuwendungen an die FH erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu qualifizieren und die Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich der Hochschule angesiedelt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Ergänzend zur bisherigen Forschungsförderung an FH bietet das BMBF mit dieser Richtlinie den FH die Möglichkeit, mit Hilfe von Investitionsprojekten zur Bereitstellung und Anwendung von Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren, die eigene strategische Position zu stärken bzw. auszubauen und ihren Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie (HTS) 2020 insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0 oder Digitalisierung der Arbeitswelt zu erhöhen bzw. zu verstetigen. Die Investition kann hierbei auch aus mehreren Teilkomponenten bestehen, die allerdings im Sinne einer Forschungsanlage oder eines Demonstrators in einem sachlogischen Zusammenhang stehen müssen. Die Förderung soll konkret dazu dienen,
– durch Bereitstellung bzw. Einsatz dieser Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren das eigene Forschungsprofil bedeutend zu erweitern und damit die Attraktivität für Kooperationen zu erhöhen,
– den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft, insbesondere KMU, zu erleichtern sowie
– das Engagement von Unternehmen, insbesondere KMU, für FuEuI*-Kooperationen mit FH zu erhöhen.
Mit der Stärkung der Forschungsinfrastruktur soll ein entscheidender Mehrwert und Qualitätsschub für den Technologie- und Innovationstransfer generiert werden. Baumaßnahmen oder aus Mitteln der Grundfinanzierung zu bestreitende Investitionen sind nicht Gegenstand dieser Förderung.
Fördervoraussetzung ist u. a. der Nachweis bereits vorhandener hoher Forschungskompetenz in dem Forschungsbereich, der mit Hilfe des beantragten Investitionsprojekts unterstützt werden soll. Dieser Nachweis kann erbracht werden insbesondere durch zum Zeitpunkt der Antragseinreichung laufende FuEuI-Projekte der FH mit Bezug zu dem durch die geplante Investition zu unterstützenden Themenfeld, die über Drittmittel im erheblichem Umfang (Größenordnung ca. 500 000 €) gefördert werden.
Anträge mit Vorschlägen für Investitionsprojekte werden im Begutachtungsverfahren dann prioritär beurteilt, wenn sie in den Verwertungsplänen und -strategien nachvollziehbare und belastbare Aussagen zur Translation der zu erwartenden Erkenntnisse in die Anwendung machen und darstellen, wie sich diese künftig in einem auch für die Forschung und Lehre tragfähigen Rahmen niederschlagen sollen. Besonders erwünscht sind Ideen zu Investitionsprojekten, bei denen die geplanten Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren mit weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft genutzt werden sollen. Eine Kofinanzierung der Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren durch Partner oder andere Zuwendungsgeber/Dritte im Wege der Anteilsfinanzierung ist von Vorteil.
2.1 Fördervoraussetzungen im Einzelnen
Die in dem beantragten Investitionsprojekt vorgesehenen Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren müssen zur Durchführung spezieller Forschungsaktivitäten oder dem Aufbau von neuen Kooperationen mit der Wirtschaft benötigt werden und dürfen nicht zur Grundausstattung in der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin gehören. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben der wissenschaftlichen Notwendigkeit auch die Bereitschaft der FH, die notwendigen Voraussetzungen (wie z. B. Installationen und Personal) für die Aufstellung und den Betrieb des Geräts zu schaffen.
2.1.1 Der durch das geplante Investitionsprojekt generierte Mehrwert für bisherige Forschungsaktivitäten und der Nutzen für die zukünftige Ausrichtung und Profilbildung der FH sind schlüssig und nachvollziehbar darzustellen – insbesondere der Bezug zu dem durch die geplante Investition zu unterstützenden Themenfeld. In diesem Zusammenhang sind die Beiträge eventueller Partner und die vorgesehenen Regelungen zur Nutzung mit darzustellen. Sofern an der FH im Rahmen der vorherigen FHInvest-Richtlinien (2013 oder 2014) bereits ein Investitionsprojekt innerhalb desjenigen Forschungsprofils bewilligt worden ist, zu dem im Rahmen dieser Richtlinie eine weitere Investition beantragt wird, ist auf den zusätzlichen Nutzen dieser weiteren Investition abzuheben.
2.1.2 Zum Nachweis der Anwendungsnähe der geplanten Investition sind Interessenbekundungen bzgl. der Umsetzung der zu erwartenden Forschungsergebnisse von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vorzulegen – bevorzugt von KMU.
2.1.3 Bei geplanten Investitionen (Forschungsgeräte, Forschungsanlagen, Demonstratoren), deren Nutzung nur mit zusätzlichem, auch personellem Aufwand zu gewährleisten ist, ist von der antragstellenden FH darzustellen, wie dies sichergestellt und längerfristig finanziert werden wird. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliches Verbrauchsmaterial, für Wartungs- und Reparaturkosten, Lizenzen, Softwareaktualisierungskosten, Schulungen oder erforderliche Baumaßnahmen.
2.1.4 Soweit das Investitionsprojekt kofinanziert werden soll, ist die Zusicherung der avisierten Barmittel durch Partner oder andere Zuwendungsgeber/Dritte vorzulegen. Bei Kofinanzierungen ist sicherzustellen, dass die Investition in das vollständige Eigentum der FH übergeht und dass keine Vereinbarungen getroffen werden, die die FH in der Nutzung der Investition behindert oder einschränkt.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO geregelt.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 % gefördert werden können. Die Investitionssumme für geplante Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren inklusive Nebenkosten für die Inbetriebnahme und Nutzungsberechtigung muss bei mindestens 250 000 € (ohne Mehrwertsteuer) liegen. Der Bewilligungszeitraum umfasst insgesamt einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten:
Die Auszahlung der Fördermittel ist für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vorgesehen. Daran schließt sich eine mindestens sechsmonatige weitere Projektphase an, bei der die Nutzung/Anwendung der Forschungsinfrastruktur im Vordergrund steht.
Auch über die Projektlaufzeit hinaus sind im Rahmen des Projekts beschaffte Investitionsgüter weiterhin für forschungsnahe
Aktivitäten der Hochschulen zu nutzen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) – Versionsänderungen vorbehalten.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschung an Fachhochschulen (PtJ LGF 4/5)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Internet: https://www.ptj.de/ueber-uns/aktuelles/archiv?news=news/forschung-an-fachhochschulen
Ansprechpartner/innen sind:
Tanja Klietzing
0 24 61/61-9 69 42
T.Klietzing@fz-juelich.de
Dr. Georg Stöcker
0 24 61/61-48 72
G.Stoecker@fz-juelich.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1 abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen. (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
7.2 Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt.
7.2.1 Vorlage von Anträgen
In diesem Verfahren können jeweils Anträge zu zwei verschiedenen Zeitpunkten über das elektronische Antragssystem „easy-online“ eingereicht werden:
Einreichungsfrist 1: Einreichung bis zum 5. April 2016;
Einreichungsfrist 2: Einreichung ab 21. November 2016 bis zum 16. Januar 2017.
Das Antragssystem „easy-online“ ist für diese Richtlinie jeweils lediglich für die oben genannten Einreichungszeiten geöffnet.
Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Verfahren, eingereichte Anträge stehen mit den jeweiligen Anträgen der gleichen Einreichungsfrist im Wettbewerb.
Es ist den FH erlaubt, mehrere Anträge zeitgleich oder zu den unterschiedlichen Einreichungsfristen zu stellen. Ebenfalls ist die Neueinreichung eines in der ersten Runde abgelehnten und anschließend überarbeiteten Antrags möglich.
Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage für die Vorhabenbeschreibung) sind auf der Internetseite des PtJ (https://www.ptj.de/fachhochschulen-fhinvest) niedergelegt.
Das Einreichen des Antrags bei „easy-online“ erfolgt durch Ausfüllen der dort hinterlegten online-Formulare und das Hochladen einer pdf-Datei. Diese Datei muss die Vorhabenbeschreibung inklusive Anlagen beinhalten. Die Datei ist entsprechend den unten aufgeführten Vorgaben zu erstellen, in eine pdf-Datei umzuwandeln und mit „Name_FH –Bezeichnung_Vorhaben – Vorhabenbeschreibung.pdf“ zu benennen.
Darüber hinaus ist die vollständige Vorhabenbeschreibung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der jeweiligen elektronischen Einreichungsfrist zusammen mit dem in „easy-online“ erstellten und von der FH-Leitung unterzeichneten Antrag (Originalunterlagen, einfache Ausfertigung) in Papierform als auch auf einem elektronischen Speichermedium beim Projektträger einzureichen.
Aus der Vorlage eines Projektantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Nur vollständige Anträge inklusive Vorhabenbeschreibungen (vollständiger elektronischer „easy-online“-AZA-Antrag, pdf-Datei der Vorhabenbeschreibung inklusive Anlagen sowie alle Unterlagen in Papierform und auf einem elektronischem Speichermedium), die fristgerecht beim Projektträger eingegangen sind, können zur Begutachtung zugelassen werden.
Anträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.
Die dem Antrag beizufügende Vorhabenbeschreibung muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Richtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der beantragten Zuwendung enthalten. Es wird empfohlen, vor der Erstellung der Vorhabenbeschreibung Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufzunehmen.
Die Vorhabenbeschreibung (mit aussagekräftigem Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel) muss sich an der in den AZA-Richtlinien vorgeschlagenen Gliederung orientieren und hierüber folgende Aspekte besonders berücksichtigen:
– Beitrag des Investitionsprojekts im Hinblick auf die Entwicklung und Stärkung des angestrebten bzw. bestehenden Forschungsprofils der FH bzw. des FH-Forschungsschwerpunkts auch im Hinblick auf den Ausbau des Wissens- und Technologietransfers insbesondere mit Unternehmen.
– Mehrwert für bisherige Forschungsaktivitäten vor dem Hintergrund ihrer ursprünglichen Ziele und Inhalte.
– Entstehender Mehrwert in Bezug auf die Themen der HTS 2020 (bevorzugt Industrie 4.0 oder Digitalisierung der Arbeitswelt) durch das Investitionsprojekt.
Zudem sind in der Vorhabenbeschreibung folgende Angaben erforderlich:
– Höhe des Projektvolumens (ohne Mehrwertsteuer, gegebenenfalls Angaben zur Kofinanzierung).
– Möglichst Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für die Nutzung der Geräte.
– Falls vorgesehen: Darstellung der Zusammenarbeit mit dem/den Partner(n) – fachlich, personell, organisatorisch und gegebenenfalls finanziell – hinsichtlich der Ausgangssituation, der Ziele, der Aufgabenverteilung sowie der Nutzungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten. Falls eine Kofinanzierung vorgesehen ist, sollte eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung des Forschungsgeräts vorgelegt werden.
– Erklärung der FH zur nachhaltigen Nutzung der Investition, der Bereitstellung von notwendigem Personal, Verbrauchsmaterial, Wartung sowie Reparatur der Geräte und Nutzungsrechte für notwendige Software, Lizenzen etc. (siehe Nummer 2.1.3, rechtsverbindliche Unterschrift der Hochschulleitung).
Die Vorhabenbeschreibung darf nicht mehr als 15 Seiten, zuzüglich Titelblatt und Anlagen, umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach, Seitenränder mindestens 2 cm). Dabei ist die auf der Internetseite des PtJ (https://www.ptj.de/fachhochschulen-fhinvest) hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden.
Der Vorhabenbeschreibung sind folgende Anlagen beizufügen:
1. Unterlagen, die eine qualifizierte Aussage über die geplanten Investitionssummen zulassen.
2. Interessenbekundungen von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (siehe Nummer 2.1.2).
3. Soweit kofinanziert werden soll, ist die Zusicherung der anteiligen Beteiligung durch den/die Partner/Zuwendungsgeber/Dritte vorzulegen (siehe Nummer 2.1.4).
7.2.2 Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren
Die zur jeweiligen Einreichungsfrist eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines externen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
– Mehrwert für bisherige Forschungsaktivitäten vor dem Hintergrund ihrer ursprünglichen Ziele und Inhalte (z. B. im Hinblick auf das Verwertungspotenzial oder die wissenschaftliche Weiterentwicklung),
– Potenzial für den Wissens- und Technologietransfer,
– Entwicklung bzw. Stärkung des Forschungsprofils der FH bzw. des FH-Forschungsschwerpunkts im Zusammenhang mit dem beantragten Investitionsprojekt, insbesondere in Bezug auf die Themen der HTS 2020. Projekte mit einem Bezug zu den Themen Industrie 4.0 oder Digitalisierung der Arbeitswelt werden prioritär behandelt,
– Stand von Wissenschaft und Technik der Forschungsprojekte, die durch FHInvest ergänzt werden und des zu profilierenden Forschungsschwerpunkts,
– nachhaltige Nutzung der Investition über die Laufzeit der Projekte hinaus (wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit).
Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Anträge vom BMBF ausgewählt. Das BMBF entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden FH schriftlich mitgeteilt.
Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22. Januar 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Detmer